Zwischenbilanz

Geld für Thomas Cook-Kunden

Das Unternehmenslogo von Thomas Cook
Die Bundesregierung will mit Steuergeldern den Opfern der Thomas Cook-Pleite helfen. Details sind allerdings noch unklar. (© OceanProd/stock.adobe.de)
Aktuellen Meldungen zufolge hat bisher rund ein Viertel der 220.000 Opfer der Thomas-Cook-Insolvenz vom Versicherer Schadensersatz erhalten. Unklar ist noch, wie genau die Unterstützung der Bundesregierung aussehen wird. 
Dienstag, 14.01.2020, 10:19 Uhr, Autor: Thomas Hack

Tausende Pauschalreise-Kunden der insolventen deutschen Thomas Cook haben vom Versicherer Zurich inzwischen einen Teil ihrer Kosten erstattet bekommen. Derzeitig sei rund ein Viertel der etwa 220.000 registrierten Schadenfälle abschließend auf Basis der Quote reguliert worden, teilte Zurich dieser Tage der Deutschen Presse-Agentur mit. Da die Versicherungssumme nicht für den Gesamtschaden ausreicht, bekommen Betroffene nur einen Teil erstattet. Die Quote liegt bei 17,5 Prozent.

Details der Unterstützung durch die Regierung noch unklar

Die Bundesregierung will mit Steuergeldern finanzielle Unterstützung leisten, wobei die Details noch unklar sind. „Wir sind mit der Bundesregierung in Gesprächen – auch über die Nutzung unserer Abwicklungsplattform“, ließ ein Zurich-Sprecher diesbezüglich verlauten. Die Schadensumme aus der Thomas-Cook-Pleite liegt nach vorläufigen Berechnungen mit 287,4 Millionen Euro deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro. Die Versicherung zieht von den 110 Millionen zudem 59,6 Millionen Euro ab, die sie für die Heimholung von etwa 140.000 Urlaubern aufgewendet hatte, was äußerst umstritten ist. „Der Gesetzgeber hat eine Haftungsgrenze für den Versicherer von insgesamt 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr vorgesehen; für diese Haftungssumme hat Thomas Cook auch Prämien gezahlt“, sagte der Zurich-Sprecher. „Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Kosten für die notwendige Rückführung der gestrandeten Urlauber, die ja einen Teil des Gesamtschadens darstellen, nicht Teil der von Thomas Cook eingekauften Versicherungssumme sein sollen.“ Das Bundesjustizministerium sieht dies anders.

Ansprüche können noch drei Jahre gestellt werden

Zurich geht davon aus, dass sich die meisten betroffenen Pauschalreise-Kunden an den Schadenabwickler Kaera gewandt haben. „Juristisch gesehen können Ansprüche aber noch drei Jahre, also bis Ende 2022, gestellt werden“, sagte ein Sprecher. Entschädigt würden Kunden, die ihre Reise nicht antreten konnten, aber schon ganz oder teilweise bezahlt hatten. Ansprüche hätten auch diejenigen, die zum Zeitpunkt der Insolvenz mit dem Reiseveranstalter unterwegs waren und etwa von Hotels gezwungen worden seien, die Rechnung zu begleichen. (dpa/TH)

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