Mehrwertsteuer-Wahnsinn

Friedrich Merz will Gastgeber ausbluten lassen

Friedrich Merz an einem Rednerpult
CDU Politiker Friedrich Merz will den ermäßigten Mehrwertsteuersatz rückgängig machen: „Allein das zu korrigieren, wäre schon alle Mühe wert!“(© picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)
Der mögliche Kanzlerkandidat sprach sich auf der CDU-Regionalkonferenz deutlich gegen das deutsche Gastgewerbe aus. Sein  Vorhaben: die reduzierte Mehrwertsteuer in der Hotellerie abschaffen.
Mittwoch, 28.11.2018, 12:49 Uhr, Autor: Thomas Hack

Im Jahre 2010 hatte die Koalition aus CDU/CSU und FDP einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz im Hotelgewerbe durchgesetzt, wobei dieser mittlerweile in insgesamt 25 europäischen Staaten gilt. In Deutschland sollen die Hoteliers nun wieder kräftig zur Kasse gebeten werden, zumindest wenn es nach den Wünschen des CDU-Politikers Friedrich Merz geht: Der potenzielle Kanzlerkandidat möchte die Errungenschaften von 2010 rückgängig machen und soll diesbezüglich mit selbstsicherer Miene verkündet haben: „Allein das zu korrigieren, wäre schon alle Mühe wert!“

Vehementer Widerstand der Gastgeber erwartet
Es wird davon ausgegangen, dass dieser Vorstoß von Friedrich Merz nun in ganz Deutschland auf vehementen Widerstand seitens des Gastgewerbes stoßen wird, wobei der Politiker wohl insbesondere den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gegen sich aufbringen wird. Dessen Präsident Guido Zöllick hatte beim kürzlich stattgefundenen DEHOGA-Branchentag den reduzierten Mehrwertsteuersatz als die seinerzeit längst überfällige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastgeberbranche bezeichnet. Durch diesen Schritt wäre es möglich geworden, Geldbeträge im 10-stelligen Bereich in die Unternehmen des Gastgewerbes zu investieren, deren Angebote attraktiver zu gestalten und Steuerausfälle zu verhindern, da das Umsatzsteueraufkommen in der Hotelleriebranche im Jahr 2016 um knapp 300 Millionen Euro höher gelegen hätte als 2009 vor der Mehrwertsteuersenkung. Der DEHOGA möchte sogar noch einen Schritt weiter gehen und auch sämtliche Gastronomiebetreiber vom vollen Steuersatz befreien, unabhängig von der Art der Zubereitung und des Verzehrortes des angebotenen Essens. „Für Deutschlands Gastronomen bedeutet der volle Steuersatz einen knallharten Wettbewerbsnachteil, insbesondere gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und den Lieferdiensten“, hatte der DEHOGA-Präsident diesbezüglich verlauten lassen.

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