Corona-Maßnahmen

Freiheiten für Geimpfte und Genesene

Impfausweis mit Covid-Impf-Vermerk
Geimpfte und genesene werden ab sofort mit getesteten Personen gleichgestellt. (Foto: © Benedikt/stock.adobe.com)
Die Einschränkungen für Geimpfte und Genesene in der Corona-Pandemie wurden aufgehoben. Neben den Kontaktbeschränkungen entfallen für sie unter anderem auch die strengen Quarantäneregeln. Ein Überblick.
Montag, 10.05.2021, 08:37 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und strenge Quarantäneregeln: Diese Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten in Deutschland für Geimpfte und Genesene seit Sonntag (9. Mai) nicht mehr. Die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Verordnung wurde am Samstag wie angekündigt im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit ab Mitternacht in Kraft.

Welche Regeln gelten für Geimpfte und Genesene?

Vollständig Geimpfte und genesene Menschen sind mit Inkrafttreten der Verordnung von den bislang geltenden Kontaktbeschränkungen befreit. Das bedeutet: Sie dürfen sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen mit anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte oder Genesene laut Verordnung künftig nicht dazu.

Für die beiden Gruppen gilt auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung nicht mehr. Nach Reisen müssen vollständig Geimpfte und genesene Menschen zudem nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne – etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.

Geimpfte und genesene Menschen werden darüber hinaus mit den Negativ-Getesteten gleichgestellt. Das heißt, sie müssen sich vor einem Friseurbesuch oder dem Termin-Shopping nicht mehr auf das Coronavirus testen lassen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin.

Wer gilt als geimpft?

Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung – in der Regel nach der zweiten Impfspritze – mindestens 14 Tage vergangen sind. Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können.

Wer gilt als genesen?

Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben – und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

Wie geht es weiter?

Angesichts weiter gesunkener Infektionszahlen warnte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor Sorglosigkeit und zu schnellen Öffnungen. Der Abwärtstrend bei den Infektionszahlen müsse verstetigt und ein Wiederanstieg verhindert werden. „Das geht aber nicht mit vorschnellen Lockerungen. Zu viele öffnen gerade ziemlich viel bei relativ hoher Ausgangsinzidenz“, warnte Spahn. Lockerungen sollte es vorrangig draußen geben, etwa in der Gastronomie oder bei kulturellen Veranstaltungen und abgesichert mit Tests.

Den Start eines digitalen Impfausweises stellte er für den Sommer in Aussicht. Einen solchen Impfpass werde es in Deutschland „in der zweiten Hälfte des zweiten Quartals“, also spätestens Ende Juni, geben. Das Dokument sei kompatibel mit den Standards der EU-Nachbarn. Der Impfpass auf Papier gelte aber weiterhin.

(dpa/NZ)

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