Event-Regeln für deutsche Bundesländer aktualisiert
Den Überblick hinsichtlich Events zu behalten fällt nicht leicht, denn jedem Bundesland gelten andere Regeln, was Veranstaltungen anbelangt. Hier sind die aktuellen Infos, nach Ländern geordnet (Stand: 15.09.2020):
Baden-Württemberg
Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 500 Menschen sind erlaubt. Auch Messen mit mehr als 500 Besuchern dürfen wieder öffnen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind und die Kontakte nicht nachvollzogen werden können, bleiben bis mindestens Ende des Jahres verboten.
Bayern
Die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen – das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen. Märkte ohne Volksfestcharakter wie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte ohne große Besucherströme werden im Freien unter Auflagen erlaubt.
Berlin
Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl bei Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich liegt bei 750, ab 1. Oktober sind 1000 möglich. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen bis zu 5000 Menschen zusammenkommen, zuvor waren es bis zu 1000.
Brandenburg
Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen sind bis Neujahr 2021 verboten. Für Autokinos oder ähnliche Veranstaltungen kann es in Einzelfällen Ausnahmen der Gesundheitsämter geben.
Bremen
Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzung für solche Zusammenkünfte ist ein Konzept, aus dem unter anderem hervorgeht, dass die Gäste den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können. Die Veranstalter müssen die Namen der Teilnehmenden protokollieren. Unter bestimmten Bedingungen sind auch größere Veranstaltung und Messen möglich. Das Volksfest Freimarkt wurde unter Auflagen in kleinerem Format zugelassen.
Hamburg
Unter Auflagen sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig. Auch Stadionveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen sind möglich. Voraussetzung ist, dass die Stadien über mehr als 10 000 Plätze verfügen, kein festes Dach haben und die Veranstaltung «von herausragender Bedeutung für Deutschland» ist.
Hessen
Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht genehmigt werden, es gelten aber Hygiene- und Abstandsregeln. Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind erlaubt, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und jedem Zuschauer drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
Mecklenburg-Vorpommern
Größere Veranstaltungen sind möglich: In Räumen dürfen maximal 200 Menschen teilnehmen, bei Veranstaltungen im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400 und im Freien bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Zu Profi-Sportveranstaltungen dürfen nach einem Beschluss wieder mehr Zuschauer kommen. Die zulässigen Obergrenzen sollen sich dabei nach der jeweiligen Spielstätte richten. Volksfeste bleiben verboten.
Niedersachsen
Für Veranstaltungen im Kulturbereich gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern für Innenräume und 1000 für Veranstaltungen im Außenbereich.
Nordrhein-Westfalen
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen müssen mit dem Land abgestimmt werden – die Kommunen dürfen darüber nicht mehr alleine entscheiden. Für Veranstaltungen mit mehr als 500 teilnehmenden Personen gelten verschärfte Vorgaben: Unter anderem muss der Veranstalter sicherstellen, dass auch An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes erfolgen können. Am vergangenen Freitag kündigte die Landesregierung eine neue Regelung an, wonach in einigen Sportstätten künftig auch mehr als 300 Zuschauer erlaubt sein könnten. Einzelheiten waren dazu aber zunächst nicht bekannt.
Rheinland-Pfalz
In Innenräumen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, aktuell bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Von diesem Mittwoch an dürfen bis zu 250 Menschen Veranstaltungen in Innenräumen besuchen. Im Freien soll die Höchstgrenze künftig bei 500 Menschen liegen. Bei Fußballspielen dürfen künftig nach der neuen Verordnung zehn Prozent der Plätze mit Zuschauern besetzt werden, wenn ein gesondertes Hygiene-Konzept vorliegt und das örtliche Gesundheitsamt zustimmt.
Saarland
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 900 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 450.
Sachsen
Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern sind wieder erlaubt, allerdings nur, wenn in der Region des Veranstaltungsortes in den vergangenen sieben Tagen die Zahl der Neuinfektionen 20 pro 100 000 Einwohner nicht übersteigt. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können Konzerte stattfinden. Bis zu 1000 Besucher dürfen bei Spielen und Wettkämpfen unter Auflagen zuschauen. Für Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern wie etwa Fußballspielen gelten strengere Vorschriften: Eine Kontaktverfolgung muss gewährleistet sein und es darf in der Region nicht mehr als 20 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner geben.
Sachsen-Anhalt
Bei professionell organisierten Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen sind unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen erlaubt. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl auf 500 begrenzt. Ab Donnerstag sollen dann Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen möglich sein, wenn sie gesondert genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass die Sport- und Kulturveranstalter ein Corona-Schutzkonzept vorlegen. Dieses muss von den Kommunen als auch vom Gesundheits- und vom Innenministerium genehmigt werden.
Schleswig-Holstein
Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 500 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 250.
Thüringen
Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden. Veranstaltungen wie Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder Festivals sind mit Zustimmung der jeweiligen Gesundheitsbehörde möglich. (dpa/TH)