Verstöße gegen Registrierungspflicht

Erste Anhörungsverfahren gegen Vermietungsplattformen

Ein Richterhammer auf einem Tisch
Wegen verletzter Registrierungspflicht von privat vermieteten Wohnungen seien bereits gegen acht Internetplattformen Anhörungsverfahren eingeleitet worden, teilte der Hamburger Senat nun mit. (© stadtratte/Fotolia)
In Hamburg müssen private Anbieter ihre Urlaubsdomizile mittlerweile registrieren lassen. Jetzt wurden erste Verstöße verzeichnet und Anhörungsverfahren gegen acht Internetplattformen eröffnet. Mögliche Höchststrafe: 500.000 Euro.
Dienstag, 16.07.2019, 14:10 Uhr, Autor: Thomas Hack

Drei Monate nach Einführung der Registrierungspflicht für Ferienunterkünfte in Hamburg sind den Bezirksämtern 16 Vermittlungsplattformen im Internet negativ aufgefallen. Bei ihnen bestehe der Verdacht, gegen das Hamburger Wohnraumschutzgesetz zu verstoßen, teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Carsten Ovens mit. Gegen acht der Internetplattformen seien Anhörungsverfahren eingeleitet worden, weitere würden vorbereitet, hat es weiter geheißen. Ziel hierbei ist, die Löschung des monierten Inserats zu erreichen. In einem Fall sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig. Namen der Vermittler wurden nicht genannt. Der Senat äußere sich nicht zu laufenden Verfahren, hieß es. Der CDU-Politiker warf dem rot-grünen Senat diesbezüglich Intransparenz vor.

Bis zu 500.000 Euro Strafe bei Verstößen

Der Hintergrund: Übernachtungsangebote in Hamburg dürfen seit dem 1. April 2019 nur noch mit einer Registrierungsnummer auf den Plattformen veröffentlicht werden, welche über ein Serviceportal online beantragt werden kann. Ohne die Nummer drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Die Stadt will so die Zweckentfremdung dringend benötigten Wohnraums verhindern. Bisher seien mehr als 3.800 Wohnraumschutznummern vergeben worden. Die Vermieter-Plattform Airbnb hatte damit gerechnet, dass sich die Zahl der Anbieter durch die neue Regelung zunächst reduzieren werde. „Unsere Erfahrung aus anderen Städten zeigt, dass es viele Monate dauert, bis sich der Großteil aller Gastgeber registriert hat und wieder auf der Plattform aktiv ist.“

Airbnb kooperiert mit der Hansestadt Hamburg

Airbnb verwies auch darauf, mit der Hansestadt zu kooperieren. Private Gastgeber dürften nur dann eine Unterkunft auf Airbnb schalten, wenn sie die Registrierungsnummer in ihrem Inserat angeben. „Es liegen Erkenntnisse vor, dass Airbnb Angebote ohne Wohnraumschutznummer von seiner Angebotsplattform entfernt“, heißt es in der Senatsantwort. Eine Aufstellung über sich rechtmäßig verhaltende Plattformen werde jedoch nicht geführt. Für den CDU-Abgeordneten Ovens greift das Wohnraumschutzgesetz zu kurz: Für die Einziehung der Kultur- und Tourismustaxe hätte eine einfache, digitale Lösung gefunden werden können, um unnötige Bürokratie zu reduzieren, kritisierte er. Airbnb verweist darauf, über solch ein System seit 2014 zu verfügen und unter anderem für Frankfurt/Main und Dortmund solche Abgaben darüber einzuziehen. (lno/TH)

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