Erleichterung bei Allergenverordnung
Konkret entfallen Wiederholungsschulen zur Allergeninformation für Beschäftigte in der Gastronomie. „Es muss allerdings dafür gesorgt werden, dass die mündlich weitergegebene Allergeninformation immer auf dem aktuellem Stand ist. Mit den Änderungen sorgen wir jedenfalls dafür, dass die Allergenverordnung in der Praxis gut anwendbar ist.“, sagt Österreichs Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner.
Zusätzlich zur mündlichen Information können den Gästen nun auch spezielle Speisekarten angeboten werden, welche die allergenen Stoffe ausweisen. Dadurch müssen in Zukunft nicht alle Speisekarten im Betrieb die Allergeninformation ausweisen. Die Allergeninformation kann in Österreich bereits jetzt mündlich durch geschultes Personal erfolgen, sofern an sichtbarer Stelle deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen wird, dass die Information auf Nachfrage mündlich erhältlich ist. (CK)