Corona-Krise
Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit verlängert
Noch immer können nicht alle Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder aus der Kurzarbeit zurückholen. Das Bundeskabinett hat daher die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für die Kurzarbeit verlängert.
Das Kabinett hat beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld auszuweiten und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. „Die Unternehmen benötigen deshalb auch über den 30. September 2021 hinaus Entlastungen bei den Lohnnebenkosten und Planungssicherheit durch erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Mit der Verordnung gilt weiterhin
- Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle liegt grundsätzlich bei 30 Prozent.
- Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
- Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.
- Arbeitgeber erhalten die Beiträge zur Sozialversicherung weiterhin in voller Höhe erstattet.
(Bundesregierung/NZ)