Unterstützung

Entlastungspaket: Mehrwertsteuersatz bleibt!

Nicht nur Privatpersonen werden angesichts steigender Preise unterstützt – vom dritten Entlastungspaket hat auch die Gastronomie etwas: der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen bleibt. Und auch andere beschlossene Maßnahmen sind für die Branche interessant.
Montag, 05.09.2022, 12:01 Uhr, Autor: Sandra Lippet
Die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen bleibt.
Die Gastronomie sollte sich auf ein geändertes Konsumverhalten ihrer Gäste einstellen: Regionale Spezialitäten, fleischlose Alternativen zum Fleisch und eine flexitarische Ernährung rücken 2023 in den Fokus. (Foto: © djile/stock.adobe.com)

Mehr als 65. Milliarden Euro soll das Paket zur Unterstützung aufgrund steigender Preise umfassen. Um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern, wird die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % verlängert.

BdS-Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante äußert sich dazu sehr positiv: „Endlich bekommt die Systemgastronomie das so lange ersehnte positive Zeichen und der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen bleibt über das Ende des Jahres hinaus bestehen. Dafür haben der BdS und seine Mitglieder lange gekämpft und wir begrüßen diese Entscheidung der Bundesregierung ausdrücklich.“

Um die Wirtschaft sowie den Arbeitsmarkt zu stärken, hat die Koalition sich aber auch auf weitere Maßnahmen geeinigt, die zur Entlastung der Bürger und Unternehmen beitragen soll.

Aber was bedeutet das für die Gastronomie und von welchen Maßnahmen profitiert sie?

Mehrwertsteuersatz auf Speisen

Die schnelle und angemessene Entlastung der Wirtschaft ist aufgrund der stark steigenden Belastung durch die hohen Energiepreise nötig.

Deswegen wurde auch das Corona-Steuerhilfe-Gesetz vom 19.06.2020, das den Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (unter Ausnahme der Abgabe von Getränken) auf 7 % absenkt, bereits verlängert.

Nun hat das Kabinett einer weiteren Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für 2023 zugestimmt. Auch für das kommende Jahr soll so eine Entlastung der Gastronomie gewährleistet werden.

Unterstützung bei Energiekosten

Viele Betriebe und Unternehmen leiden unter den hohen Energiekosten. Nach dem Koalitionsausschuss wird daher ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können.

Auch sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. Die bestehenden Hilfsprogramme werden für Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Weitere Maßnahmen

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