Rundfunkgebühr

Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Formular des Beitragsservice
Wurden ein Betrieb, eine Wohnung oder das Kfz durch die Flut vorübergehend unbrauchbar oder sogar vollständig zerstört, ist eine Abmeldung von den Rundfunkgebühren möglich. (Foto: © nmann77/stock.adobe.com)
ARD, ZDF und Deutschlandradio kommen Betroffenen der Flutkatastrophe entgegen. Wenn und solange eine Betriebsstätte, eine Wohnung oder ein Kfz nicht nutzbar sind, besteht die Möglichkeit einer Abmeldung von den Rundfunkgebühren.
Montag, 26.07.2021, 12:40 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich auf schnelle und unbürokratische Entlastungen für Rundfunkbeitragszahlende verständigt, die von der jüngsten Flutkatastrophe betroffen sind. Rundfunkbeitragszahlende, deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kfz aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar sind, können beim Beitragsservice ganz einfach eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos beantragen:

  • Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Ein Anruf beim Beitragsservice reicht aus.
  • Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann umgehend abgemeldet werden. Eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice genügt. Nachweise sind nicht nötig.

In beiden Fällen prüft der Beitragsservice auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Beitragskonto um eine potenziell betroffene Adresse handelt.

Befreiung auch rückwirkend möglich

Um der besonderen Notlage der Betroffenen Rechnung zu tragen, ist eine Abmeldung des Beitragskontos bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli 2021 möglich. Betroffene Beitragszahler/-innen haben also bis Ende des Jahres Zeit, sich beim Beitragsservice zu melden. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Darüber hinaus lassen sich mit dem Beitragsservice jederzeit Zahlungserleichterungen vereinbaren. Beitragszahlenden, die durch die Flut betroffen sind, kann demnach ein Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge gewährt werden.

Weitere Informationen sowie die notwendigen Online-Formulare veröffentlicht der Beitragsservice in Kürze auf seiner Internetseite.

(Beitragsservice/NZ)

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