Details zur Öffnung in Österreich
In Österreich dürfen wie angekündigt am 19. Mai die bisher geschlossenen Branchen wieder öffnen – darunter das Gastgewerbe. Zugang erhalten jedoch nur diejenigen, die einen negativen Infektionsstatus nachweisen können – entweder durch einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder ein Attest über eine überstandene Covid-19-Erkrankung. Das gilt auch für die Einreise nach Österreich.
Ein negativer Selbsttest mit einer Erfassung des Ergebnisses in einem behördlichen Datenerfassungssystem ist dabei 24 Stunden gültig, Antigen-Tests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden. Menschen, die bereits eine Erkrankung durchgemacht haben, sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit. Für Geimpfte gilt: Drei Wochen bis drei Monate nach der Erstimpfung sind die Personen von der Testpflichtbefreit. Die Zweitimpfung behält neune Monate ihre Gültigkeit.
Gastronomie bis 22 Uhr
Gaststätten dürfen von 5 Uhr bis 22 Uhr sowohl ihre Innen- als auch ihre Außenbereiche öffnen – unter Auflagen. So müssen etwa die Tische zwei Meter Abstand voneinander haben, Speisen und Getränke dürfen nur am Sitzplatz konsumiert werden und die Mitarbeiter müssen sich mindestens einmal die Woche testen lassen. Zudem gilt für das Service-Personal eine Maskenpflicht. Auch Gäste müssen ihre Masken abseits des Sitzplatzes tragen.
Im Innenbereich sind zudem höchstens vier Personen pro Tisch zugelassen – zuzüglich maximal sechs Kinder. In den Außenbereichen dürfen zehn Personen mit maximal zehn Kindern an einen Tisch.
Bei Anreise: Hotelgäste brauchen Test
Bei der Ankunft in einem Beherbergungsbetrieb müssen die Gäste immer ein negatives Testergebnis vorlegen. Bei Selbstversorgerhütten und ähnlichen Betrieben reicht dieser Test für den gesamten Aufenthalt. In Hotels hingegen müssen etwa beim Restaurantbesuch die Regeln für die Gastronomie beachtet werden. Wellness- und Fitnessanlagen können aufgesperrt und genutzt werden, es müssen jedoch pro Gast mindestens 20 Quadratmeter freigehalten werden.
Kultur und Sport mit geringerer Auslastung
Mit Zutrittstests und Registrierung dürfen ab 19. Mai auch wieder Veranstaltungen stattfinden. Es dürfen jedoch maximal 50 Prozent der Sitzplätze besetzt werden. In den Innenbereichen ist die Auslastung bei fixen Sitzplätzen zudem auf maximal 1.500 Personen begrenzt. Draußen sind bis zu 3.000 Personen zugelassen. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen benötigen Veranstalter zudem eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
Registrierpflicht für Gäste
Egal ob in der Gastronomie, in Freizeitbetrieben oder in der Hotellerie – bei einem Aufenthalt von mehr als 15 Minuten müssen die Kontaktdaten der Gäste erhoben werden: Namen, Telefonnummern und fallweise E-Mail-Adressen. Diese Daten müssen 28 Tage gespeichert und anschließend gelöscht werden.
(ORF/ÖHV/NZ)