Dehoga sieht Spahns geplantes Corona-Gesetz als rechtswidrig an

Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für sein geplantes Infektionsschutzgesetz Kritik aus dem Bundestag erhalten hatte, schaltet sich nun auch der Dehoga ein, wie unter anderem fr. de berichtet: „Unserer Auffassung nach wäre eine solche Regelung ohne anwendbare Kompensationsbestimmung rechtswidrig. Die möglichen Beschränkungen und faktischen Betriebsschließungen, die nach der neuen Vorschrift möglich sein sollen, stellen massive Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechte wie die Berufsausübung und Gewerbefreiheit dar“, soll es seitens des Verbandes wörtlich geheißen haben.
Früherer Verfassungsrichter vermisst gesetzliche Ausgleichsregelung
Rückendeckung erhält der Branchenverband nun auch von richterlicher Seite. Dem Bericht zufolge soll für Hans-Jürgen Papier, dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Spahns Neufassung des Corona-Gesetzes ein „Persilschein“ für die deutsche Bundesregierung sein. „Ich vermisse eine gesetzliche Regelung des finanziellen Ausgleichs etwa für Unternehmen und Selbstständige, soweit sie mit einem Öffnungs- oder Betätigungsverbot belastet werden, egal ob ihre Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko begründet“, so Papier dazu. Mit Spahns neuem Gesetz würden die Bundesländer hinsichtlich ihrer verhängten Corona-Maßnahmen besser vor juristischen Klagen geschützt sein. (fr.de/TH)