Dehoga Rheinland-Pfalz kritisiert Bettensteuer in Bad Keuznach
Der Dehoga Rheinland-Pfalz lehnt die Einführung einer Bettensteuer in Bad Kreuznach weiterhin entschieden ab. In einer aktuellen Pressemitteilung erneuert der Verband seine Kritik an entsprechenden Forderungen aus der Kommunalpolitik und spricht sich erneut gegen die Nutzung der Bettensteuer als Finanzierungsinstrument für touristische Ausgaben aus.
Präsident Gereon Haumann verweist dabei auch auf den Beschluss des Stadtrats aus dem Mai 2025, auf eine Bettensteuer zu verzichten. „Die Aufstellung falscher Forderungen wird nicht dadurch besser, dass man diese wiederholt! Der Stadtrat von Bad Kreuznach hat im Mai 2025 die richtige Entscheidung getroffen, auf die Erhebung einer Bettensteuer zu verzichten. Und das aus guten Gründen!“
Zweckbindung fehlt, Belastung trifft vor allem Hotels
Nach Angaben des Dehoga Rheinland-Pfalz ist die Bettensteuer ungeeignet, um kommunale Tourismusausgaben nachhaltig abzusichern. Der zentrale Kritikpunkt: Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt und sind nicht zweckgebunden. Damit sei nicht gewährleistet, dass die Mittel tatsächlich für touristische Infrastruktur oder Angebote verwendet werden.
Zudem würden Bettensteuern nach Ansicht des Verbandes ein Teilsegment der Branche überproportional belasten – insbesondere Hotels und andere Beherbergungsbetriebe. Gleichzeitig entstünden Wettbewerbsverzerrungen, etwa im Vergleich zu Kommunen ohne entsprechende Abgabe.
Tourismusstrategie des Landes spricht sich gegen Bettensteuern aus
Der Dehoga verweist außerdem auf die Tourismusstrategie des Landes Rheinland-Pfalz. Demnach habe sich das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Partnern der Tourismusstrategie bereits mehrfach klar gegen Bettensteuern ausgesprochen – zuletzt beim Tourismustag im Dezember 2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie Ende Oktober 2025 bei der Vorstellung der Strategie in Mainz.
Partner dieser Tourismusstrategie sind neben dem Wirtschaftsministerium unter anderem:
- die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern,
- die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH,
- der Tourismus- und Heilbäderverband sowie
- der Dehoga Rheinland-Pfalz.
Haumann: Begründung widersprüchlich und sachlich falsch
Konkret kritisiert Haumann die Begründung für eine Bettensteuer, die mit der Finanzierung touristischer Einrichtungen wie Therme und Bäderhaus verknüpft wird. „Die von der Fairen Liste vorgetragene Begründung für die Einführung einer Bettensteuer zur Finanzierung der kommunalen Tourismusausgaben ist einerseits widersprüchlich und andererseits schlicht weg falsch.“
So würden laut Dehoga nicht nur Übernachtungsgäste, sondern auch viele Tagesgäste sowie Bürger die Einrichtungen nutzen. Tagesgäste würden jedoch durch eine Bettensteuer nicht an der Finanzierung beteiligt. Auch bei der Nutzung öffentlicher Räume sei die Belastung einseitig, da diese gleichermaßen von Bürgern, Tagesgästen und Übernachtungsgästen genutzt würden.
Der Verband sieht darin ein strukturelles Problem: Wenn zusätzliche Einnahmen für touristische Einrichtungen vorgesehen seien, müsse eine geeignete Abgabe diskutiert werden – nicht jedoch eine Steuer ohne Zweckbindung. Haumann formuliert es so: „Wenn die faire Liste mit zusätzlichen Einnahmen die touristischen Einrichtungen, das Bäderhaus und die Therme absichern möchten, dann muss sie die Erhebung geeigneter Abgaben, wie beispielsweise die Tourismusabgabe vorschlagen, aber eben nicht zusätzliche Steuern, die dazu ungeeignet sind, da sie nicht zweckgebunden sind!“
Mehrwertsteueränderung kein Argument für neue Hotelabgabe
Auch einen weiteren Punkt weist der Dehoga zurück: Die seit dem 1. Januar 2026 reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen könne nicht als Begründung für eine zusätzliche Belastung der Beherbergungsbetriebe dienen. Die steuerliche Entlastung betreffe die Gastronomie, nicht aber Hotels und andere Übernachtungsbetriebe. Eine neue Bettensteuer lasse sich daraus nicht ableiten, heißt es.
Ebenso betont der Verband, dass sich das Gastgewerbe bereits über die Gewerbesteuer in erheblichem Maße an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteilige.
Wirtschaftliche Lage: Entlastung statt neuer Abgaben
Der Dehoga Rheinland-Pfalz ordnet die Debatte zudem in die aktuelle wirtschaftliche Situation ein. Demnach befinde sich die deutsche Wirtschaft in einer strukturellen Stagnation, die zu Konsumzurückhaltung führe. Für das Gastgewerbe habe dies auch 2025 erneut Umsatzverluste bedeutet – im sechsten Jahr in Folge.
Vor diesem Hintergrund fordert der Verband keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben, sondern Entlastungen. Haumann verweist dabei auch auf steuerpolitische Vorhaben der Bundesregierung und fordert, die Belastbarkeit der Betriebe stärker zu berücksichtigen.
Fokus auf Angebote statt neue Steuerdebatte
Abschließend rät Haumann dem Stadtrat, die Beschlüsse aus Mai 2025 konsequent weiter umzusetzen. Dazu gehöre auch, touristische Leistungsangebote der Stadt und städtischer Gesellschaften zu prüfen und weiterzuentwickeln, um die Attraktivität des Standorts Bad Kreuznach zu stärken. Der Dehoga und das Gastgewerbe vor Ort seien weiterhin bereit, sich einzubringen.
„Der Stadtrat ist gut beraten, die Beschlüsse aus dem Mai 2025 kontinuierlich und konsequent umzusetzen; dazu gehört beispielsweise auch der Auftrag alle touristischen Leistungsangebote der Stadt und der städtischen Gesellschaften auf den Prüfstand zu stellen, um die Attraktivität des Tourismusstandorts Bad Kreuznach auszubauen. Wir sollten dazu der Stadtspitze, dem Kämmerer und dem dazu eigens gegründeten Arbeitskreis die notwendige Zeit einräumen und zunächst dessen Ergebnisse abwarten. Der Dehoga und das Gastgewerbe in Bad Kreuznach sind weiterhin bereit, sich dabei ideenreich und kraftvoll einzubringen“, so Haumann abschließend.
(Dehoga Rheinland-Pfalz/SAHO)