Dehoga Nordrhein kritisiert geplante Beherbergungssteuer in Aachen
„Wir kritisieren zum einen die einseitige Belastung der Hotellerie“, sagt Wolfgang Winkler, Dehoga Vorsitzender in Aachen. „Darüber hinaus kann heute keiner der politisch Verantwortlichen überblicken, ob und wie sich die Bettensteuer auf die Hotellerie und auf andere Branchen wie Gastronomie, Handel, Verkehrsgewerbe und damit auf die gesamte Stadt auswirken wird. Dieses Vabanque-Spiel zu einem Zeitpunkt, in der die Branche erst langsam wieder auf die Füße kommt, lehnen wir ab.“
Die Beherbergungssteuer folge den letzten Krisenjahren, deren Auswirkungen immer noch spürbar seien und bürge damit ein hohes Risiko für alle Hotel- und Unterkunftsbetriebe, denen dadurch erneut Umsatzrückgänge und sinkende Übernachtungszahlen drohen würden.
Nach dem, was bisher bekannt ist, soll jede entgeltliche Übernachtung im Stadtgebiet besteuert werden. Demzufolge betrifft die Steuer auch Privatzimmervermieter und Ferienwohnungen.
„Wenn eine Bettensteuer kommt, erwarten wir, dass die Beherbergungsbetriebe in Aachen bei der Umsetzung begleitet werden. Es ist nicht damit getan auf den Zimmerpreis eine zusätzliche Steuer zu verlangen. Die Gäste werden die Preiserhöhung nicht diskussionslos hinnehmen und wollen aufgeklärt werden, was angesichts des Fachkräftemangels zusätzlich eine große Herausforderung darstellen wird“, betont Winkler.
Aachen sei auch wesentlich geprägt durch den Geschäftsreisetourismus. Unternehmen hätten knappe Reisebudgets, die zudem mindestens ein Jahr im Voraus festgelegt sind. Außerdem müsse dringend geklärt werden, wie die Übernachtungen privater Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten seitens der Stadt erfasst und kontrolliert werden und welche Kontrollmaßnahmen in diesem Zusammenhang geplant sind, um einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die gewerbliche Hotellerie zu verhindern.
Bettensteuer sei nicht gerechtfertigt
Gerechtfertigt sei die Bettensteuer laut dem Dehoga Nordrhein ohnehin nicht. „Hier wird der Gast auf dem Rücken des Betreibers eines Beherbergungsbetriebes oder einer Ferienunterkunft/Privatzimmers zur Kasse gebeten und zwar für nichts“, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung des Dehoga Nordrhein. Die Einnahmen einer solchen Beherbergungssteuer seien nicht zweckgebunden und würden in den allgemeinen Haushalt fließen.
Gerade finanzschwache Kommunen seien gehalten, als erstes an den sogenannten freiwilligen Ausgaben zu sparen. Dazu gehöre auch der Tourismus. Die Beherbergungssteuer diene daher nur dazu, Haushaltslöcher zu stopfen.
„Warum sollen aber einseitig auf dem Rücken der Beherbergungsbetriebe und deren Gäste zusätzliche Gelder für den allgemeinen Haushalt generiert werden? Diese Frage sollte schon erlaubt sein zu stellen“, so Winkler weiter.
Hoher bürokratischer Aufwand
Eine Bettensteuer sei mit einem hohen bürokratischen Aufwand für den Beherbergungsbetrieb verbunden. Er müsse seine Kassensysteme ebenso wie seine Webseite neu programmieren, was mit weiteren Kosten verbunden sei. Die Mitarbeiter müssten geschult und die Gäste informiert werden.
Der Beherbergungsbetrieb stehe in der Pflicht, die Steuer beim Gast einzuziehen und im Zweifel haftet er auch dafür. Er müsse regelmäßig eine Steuererklärung gegenüber der Kommune abgeben und die Steuer auf seine Kosten einziehen, treuhänderisch verwalten und zumeist quartalsweise an die Kommune abführen.
„Die Einführung einer solchen Steuer stellt für den Beherbergungsbetrieb daher ein weiteres Bürokratiemonster dar und das in Zeiten, in denen sich alle parteiübergreifend für Bürokratieabbau aussprechen“, wird in der Pressemitteilung des Dehoga Nordrhein betont. Die in allen Bereichen nach wie vor überbordende Bürokratie sei es, die den Unternehmen massiv zusetze. „Nicht nur, dass diese die Kosten in die Höhe treibt, auch die menschlichen Ressourcen sind vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels schlicht und ergreifend nicht vorhanden.“
Problem des ungleichen Wettbewerbs
Zudem greife diese Steuer auch in das Preisgefüge des Beherbergungsbetriebes ein. „Aktuell befindet sich Deutschland im Krisenmodus. Demzufolge leben wir in einer sehr preissensiblen Zeit“, heißt es vom Dehoga Nordrhein. Der Gast, egal ob privat touristisch oder geschäftlich reisend, verfüge nur über ein gewisses Budget. Daher würde auch über den Preis entschieden, wo man hinfährt und übernachtet. „Im Zweifel gehen daher die Hotelbetriebe mit dem Preis runter, um den Gast zu bekommen. Und von dem Preis des Hotels will der Staat auch noch seine Umsatzsteuer haben. De Buchungsportale nehmen on top 15 bis 20 Prozent und die Kreditkartenunternehmen verdienen auch 2 bis 3 Prozent mit“, erklärt der Dehoga Nordrhein.
Für die gewerbliche Hotellerie stelle sich zudem die zunehmende Problematik des ungleichen Wettbewerbs durch die sogenannte Grauhotellerie. Gemeint damit sind Ferienwohnungen und Privatzimmervermieter, die laut dem Dehoga Nordrhein in den meisten Kommunen überhaupt nicht erfasst sind. „Wie soll überprüft werden, ob diese auch ihrer Steuerpflicht nachkommen?“, fragt der Dehoga Nordrhein.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss die Kommune durch geeignete Kontrollen nachweisen und sicherstellen, dass alle entgeltlichen Übernachtungen, egal ob privat oder gewerblich, gemeldet und besteuert werden. An einem solchen Kontrollmechanismus fehlt es laut dem Dehoga Nordrhein in den meisten Kommunen. Der Dehoga Nordrhein hofft daher auf eine entsprechende Einsicht der politischen Entscheidungsträger und damit auf eine klare Absage an die Beherbergungssteuer.
(Dehoga Nordrhein/SAKL)