DEHOGA begrüßt Fachkräfte-Einwanderungsgesetz
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt das durch Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgelegte Eckpunkte-Papier. „Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz ist bei dem akuten Fachkräftebedarf im bayerischen Gastgewerbe, der sich zu einem bedeutenden Wirtschaftsrisiko entwickelt hat, der richtige Weg“, erläutert Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern. „Geordnete Zuwanderung mit der Voraussetzung eines vorhandenen Arbeitsplatzes schafft für alle Beteiligten Potentiale, Chancen aber auch Pflichten. Das bayerische Gastgewerbe begrüßt die Eckpunkte als Schritt in die richtige Richtung. Jedoch muss zwingend eine praxisnahe Umsetzbarkeit mit niederschwelliger Bürokratie insbesondere bei der Feststellung von beruflichen Qualifikationen erfolgen.“
Zum Hintergrund des Fachkräfte-Einwanderungsgesetz:
Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung das Fachkräftekonzept neu ausrichten und sich auf drei Bereiche konzentrieren: die inländischen, die europäischen und die internationalen Fachkräftepotenziale. Kriterien für die Einwanderung sollen dabei die berufliche Qualifikation, das Alter, deutsche Sprachkenntnisse, ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Sicherung des Lebensunterhalts in angemessener Weise sein. Das Papier ist bereits mit dem Wirtschafts- und Arbeitsministerium abgestimmt und soll schnellstmöglich ins Kabinett. Zudem sollen, wenn ein Arbeitsplatz und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, neben Hochschulabsolventen auch Fachkräfte aus Drittländern mit qualifizierter Berufsausbildung in Deutschland arbeiten dürfen. Es ist geplant, die Beschränkung auf Engpassberufe, die so genannten „Mangelberufe“ sowie die Vorrangprüfung für inländische Bewerber wegfallen zu lassen. Auch die Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen Qualifikationen sollen möglichst schnell und unkompliziert durchgeführt werden.
Gastgewerbe wünscht bürokratiearme Beschäftigungsmöglichkeiten
Für Gewerbezweige mit großem Bedarf – wie das Gastgewerbe – sollten ausländische Fachkräfte mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen auch ohne formalen Abschluss einen Arbeitsmarktzugang erhalten, wenn sie einen Arbeitsplatz haben. Zudem betont das bayerische Gastgewerbe, dass die volle Gleichwertigkeit einer ausländischen mit einer deutschen Ausbildung nicht Voraussetzung dafür sein darf, dass ein Bewerber in einem Hotel oder Restaurant als Fachkraft eingesetzt werden kann. Deshalb sollen auch eine Teilanerkennung, ergänzt durch Weiterbildungen, oder eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zum tariflichen Facharbeitergehalt ausreichen. Als internationale Branche, die den höchsten Anteil ausländischer Beschäftigter hat und einen wertvollen Beitrag zur Integration leistet, erwartet das bayerische Gastgewerbe, dass im Zuge des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes für das Gastgewerbe bürokratiearme Möglichkeiten der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten geschaffen werden.
Jobs und Stellenangebote rund um das Gastgewerbe findet man hier auf unserer HOGAPAGE Jobbörse
(DEHOGA/TH)