Entbürokratisierung

Das plant Berlin im neuen Gaststättengesetz

Franziska Giffey
Franziska Giffey hat ein paar Einblicke in die Pläne für das neue Berliner Gaststättengesetz gegeben. (Foto: © picture alliance / Chris Emil Janßen | Chris Emil Janssen)
Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.
Mittwoch, 11.03.2026, 11:05 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

In Berlin soll es leichter werden, ein Restaurant oder eine Bar zu gründen und zu betreiben. Der schwarz-rote Senat brachte dazu einen Entwurf für ein Gaststättengesetz auf den Weg, der längere Öffnungszeiten für Außengastronomie, einfachere Prüfverfahren und mehr Digitalisierung vorsieht.

Neue Regeln soll es auch für Toiletten geben, wie Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) miteilte. Das plant der Senat:

Längere Außengastronomie 

Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen sollen ihre Gäste länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Laut Entwurf wird die Außengastronomie in Ausgehvierteln künftig von Sonntag bis Donnerstag bis 23.00 Uhr erlaubt, an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 24.00 Uhr.

Bisher ist in der Regel um 22.00 Uhr Schluss, wobei in Einzelfällen auf Antrag auch eine längere Außenöffnung schon jetzt möglich ist.

Nach Angaben Giffeys gelten die Bereiche als Ausgehviertel, in denen es eine Vielzahl von Bars, Restaurants und Clubs gibt und die besonders abends und nachts viele Besucher mit üblicherweise höherer Geräuschkulisse verzeichnen. Als Beispiele nannte sie die Kastanienallee in Prenzlauer Berg, den Winterfeldtplatz in Schöneberg oder die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain. Zusätzlich können Bezirke Bereiche festlegen, die als Ausgehviertel gelten. 

Voraussetzung für den längeren Betrieb ist, dass die Außengastronomie nicht „als störend auffällt“, wie es hieß. Bei hoher Lärmbelästigung für Anwohner können die Bezirke auch künftig Maßnahmen dagegen ergreifen und unter anderem die Öffnungszeiten dieser Restaurants oder Kneipen begrenzen. Das Thema Lärm ist oft Zankapfel und Basis für juristische Auseinandersetzungen. Daran dürften die neuen Regeln nichts ändern.

Anzeige statt Erlaubnis

Wer als Gastwirt tätig sein will, braucht laut Gesetzentwurf keine aufwendigen und langen Verfahren zur Erlaubnis mehr zu durchlaufen. Künftig genügt eine Anzeige. Bei Betrieben mit Alkoholausschank folgt unverzüglich die sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung. Doppelprüfungen durch verschiedene Fachbehörden entfallen zukünftig. 

Auch bestimmte Nachweispflichten werden laut Giffey auf ein notwendiges Maß reduziert. Das betrifft etwa Schulungen für Angestellte, den Infektionsschutz, den Jugend- und Nichtraucherschutz. „Wir wollen, dass jeder Mensch, der heute sagt, ich will eine Gaststätte aufmachen, nach sechs Wochen loslegen kann“, so Giffey. Bislang dauerten die Verfahren mehrere Monate. 

„One-Stop-Shop“

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung. Im Sinne eines „One-Stop-Shops“ soll der Kunde bei der Gründung neuer Gastronomiebetriebe von den Behörden aus einer Hand bedient werden – obwohl die erforderlichen Anzeigen etwa nach Gewerberecht, Gaststättenrecht und Immissionsschutzrecht rechtlich eigenständig bleiben. Die Idee: Durch Datenaustausch zwischen den Behörden werden Informationen nicht mehrfach abgefragt, Prüfprozesse laufen schneller ab. Zentrales Element dieser Herangehensweise soll ein digitaler Gaststättenassistent sein. 

Toiletten

Bei den Toiletten wird die bisherige Verpflichtung zur strikten Trennung nach Geschlechtern gelockert. Sind aufgrund der Größe der Gaststätte ab 50 Quadratmetern mehrere Toiletten erforderlich, muss die Hälfte für Frauen zur Verfügung stehen. Die weiteren Toiletten können frei gestaltet werden – etwa als Männer-, Unisex- oder All-Gender-Toiletten. Für bestehende Betriebe gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Warum ein Gaststättengesetz? 

Die Berliner Gastronomie umfasst laut Wirtschaftsverwaltung knapp 20.000 Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Kneipen mit etwa 100.000 Beschäftigten. „Sie ist damit ein enormer Wirtschaftsfaktor und prägt das Lebensgefühl und die Lebendigkeit der Stadt“, sagte Senatorin Giffey. Mit dem eigenen Landesgesetz löse sich Berlin vom bisherigen Bundesgesetz aus dem Jahr 1970 und einer seit 1971 geltenden Landesverordnung und mache das Gaststättenrecht „hauptstadttauglich“

„Mit unserem neuen Berliner Gaststättengesetz machen wir unsere Stadt gastfreundlicher und erleichtern unseren Gastronomen ihre Arbeit“, sagte Giffey. „Für die Berliner Gastronomiebetriebe bedeuten weniger Bürokratie und digitalisierte Verfahren mehr Zeit für Service, Gäste und Kreativität.“ Ziel sei auch ein fairerer Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Anwohner.

Verband äußert sich positiv

Der Hotel- und Gastronomieverband Berlin (Dehoga) wertete die Pläne positiv. „Wir begrüßen das Ziel des Landes Berlin, die Gastronomie durch Bürokratieabbau und effizientere Verwaltungsprozesse zu entlasten“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerrit Buchhorn der Deutschen Presse-Agentur. Positiv seien auch geplante Verbesserungen für die Außengastronomie. „Eine abschließende Bewertung werden wir vornehmen, sobald der konkrete Gesetzentwurf vorliegt.“

Wie geht es weiter? 

Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun der Rat der Bürgermeister, ehe er im Abgeordnetenhaus weiter beraten wird. Nach den Worten Giffeys soll das Gesetz, an dem noch Änderungen möglich sind, am 2. Juli im Parlament beschlossen werden.

(dpa/SAKL)

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