Hygienepranger

„Das ist Denunziantentum!“

Foodwatch Website
Über das bundesweite Internetportal „Topf Secret“ können Verbraucher Auskunft darüber erhalten, wie es um die Hygiene in Betrieben des Gastgewerbes bestellt ist. Doch spiegelt dies tatsächlich die Realität wider? (© picture alliance/Marcus Brandt/dpa)
Der Bremer Hotelier und Dehoga-Funktionär Detlef Pauls zieht jetzt gegen das Internetportal „Topf Secret“ vor Gericht. Sein Vorwurf: Die dort veröffentlichten Mängel seines Hotels wären längst behoben und vermittelten falsche Eindrücke.
Dienstag, 02.07.2019, 12:51 Uhr, Autor: Thomas Hack

Seit die Internetplattform „Topf Secret“ die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Gastgewerbe der Öffentlichkeit zugängig macht, herrscht Unmut unter Hotelbetreibern und Gastronomen. Das ganze System sei irreführend, unausgegoren und gaukle dem interessierten Internetuser falsche bzw. überholte Tatsachen vor, heißt es von deren Seite. Doch der Bremer Hotelier Detlef Pauls gibt sich nicht mehr mit lautstarkem Kritisieren zufrieden, denn dieser zieht nun gegen das Internetportal vor Gericht, wie es im Weser Kurier heißt. Und wer hier klagt, ist nicht gerade ein Leichtgewicht: Der Mitinhaber des Hotels Munte fungiert zugleich als Vorstand des Bremer Dehoga, der nunmehr seit Monaten eine Überarbeitung des bisherigen „Topf Secret“-Procedere fordert. Auch Pauls‘ Hotel hat es in den „Hygienepranger“ geschafft, da seitens der Lebensmittelkontrolleure Mängel des Betriebs festgestellt und veröffentlicht wurden – zu Unrecht, wie er erklärt.

„Verbraucher bekommen völlig falsche Eindrücke!“

„Den Bericht hat kein Gast angefragt, sondern ein Vertreter von ‚Topf Secret‘. Ich bin in einer Funktion als Dehoga-Vertreter angegangen worden“, ließ Detlef Pauls dem Weser Kurier zufolge verlauten. Die angekreideten Mängel wären darüber hinaus längst behoben, während das Internet praktisch nichts vergesse und die früheren Unzulänglichkeiten (Es handelte sich um einen Rostfleck an der Außentür eines Kühlraums) praktisch überall im Netz weitergepostet werden können. Pauls sprach in diesem Zusammenhang von „Denunziantentum“. Seiner Ansicht nach wären die veröffentlichen Berichte der Lebensmittelkontrolleure auf eine Art und Weise verfasst, die dem Verbraucher einen völlig falschen Eindruck vorgaukeln würde. Wird die folgende Gerichtsverhandlung gar das Zünglein einer juristischen Waage darstellen? Zumindest steht es durch zwei vergangene Urteile quasi 1:1 im Streit Gastronomen vs. Plattformbetreiber: Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte die Klagen zweier Restaurantleiter abgewiesen, Ansbach dagegen der Klage eines Hoteliers stattgegeben. (weser-kurier.de/TH)

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