Corona-Hilfen nun auch für Brauereigaststätten
Nach Kritik der Branche bekommen nun auch angeschlossene Gaststättenbetriebe Corona-Hilfen. Darauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften. Entsprechende Gaststätten werden nun bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen – die ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt sind. Die Antragstellung ist noch bis zum 30. April 2021 möglich.
Markus Söder (CSU): „Schwere Belastung lindern“
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem wichtigen Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten. „Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft! Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.“ Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nannte die Verständigung ein wichtiges Signal, da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen litten.
Offener Brief der Brauereien
Über die Nachbesserungen war lange verhandelt worden. Der Bayerische Brauerbund hatte kritisiert, dass Brauereigasthöfe bislang fast alle durchs Förderraster fielen. In einem Offenen Brief deutscher Brauereien von Ende Februar wurde eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Café, aber auch Metzgereien mit angeschlossenem Imbiss beklagt. Insgesamt werde die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Brauereien immer dramatischer.
(dpa/BWMi/NZ)