Fristverlängerung

Corona-Hilfen: Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung verlängert

Gastronom bearbeitet etwas vor einem Computer
Die Schlussabrechnung kann jetzt noch bis zum 31. August eingereicht werden. (Foto: © baranq/stock.adobe.com)
Lange Zeit war es so, dass der 30. Juni 2023 für Unternehmen bei der Prüfung und möglichen Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen eine große Rolle spielte. Nun wurde die Frist für die Einreichung der sogenannten Schlussabrechnung kurzfristig verlängert. 
Montag, 26.06.2023, 15:15 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die staatlichen Hilfspakete während der Corona-Krise haben viele Unternehmen vor einer existenziellen finanziellen Schieflage gerettet. Fast drei Jahre nach dem Start der Überbrückungshilfe I steht nun jedoch bei vielen krisengebeutelten Unternehmen die Überprüfung und die mögliche Rückzahlung von gewährten Hilfen an. Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten haben, sind dazu verpflichtet, selbst aktiv zu werden und eine sogenannte Schlussabrechnung einzureichen.

Bislang galt dabei der 30. Juni als Abgabefrist für die Einreichung dieser Schlussabrechnung. Nun wurde die Frist jedoch kurzfristig auf den 31. August 2023 verschoben. Begründet wird die Verschiebung mit einem hohen Antragsaufkommen.

Schlussabrechnung pünktlich einreichen, sonst droht vollständige Rückzahlung der Überbrückungshilfen!

Das heißt, dass bis zum 31. August 2023 eine Schlussabrechnung eingereicht oder bis zum 31. Dezember 2023 eine Fristverlängerung beantragt werden muss. Wichtig dabei ist: Die Schlussabrechnung muss zwingend von einem prüfenden Dritten abgegeben werden, also einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Die prüfenden Dritten sind es auch, die die Fristverlängerung bis Ende 2023 beantragen können, die automatisiert genehmigt werden soll.

Unabhängig von einer möglichen Fristverlängerung gilt jedoch: Den Stichtag 31. August oder 31. Dezember zu reißen und die Schlussabrechnung verspätet abzugeben, ist nicht ratsam. Und auch ein Aussitzen führt im Fall der Schlussabrechnung nicht dazu, dass die Rückzahlung nach dem Motto „Wo keine Schlussabrechnung, da keine Rückforderung“ entfällt. Denn die Hilfen sind in den beiden genannten Fällen vielmehr in voller Höhe zurückzuzahlen

Die Schlussabrechnung kann online beim Bundesministerium eingereicht werden. Was man beim Einreichen beachten sollte, lesen Sie im HOGAPAGE-Beitrag „Rückzahlung von Corona-Hilfen: Darauf müssen Unternehmen achten“.

(Schultze & Braun/SAKL)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Eine Gastronomin sitzt vor ihrem PC und geht die Abrechnung durch
Fristverlängerung
Fristverlängerung

Neuer Stichtag für Rückzahlung der Corona-Hilfen

Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen selbst aktiv werden und eine Schlussabrechnung einreichen. Bereits zum zweiten Mal wurde die Frist dafür nun verlängert. Was gilt es hierbei zu beachten?
Corona-Überbrückungshilfe
Ratgeber
Ratgeber

Rückzahlung von Corona-Hilfen: Darauf müssen Unternehmen achten

Abgerechnet wird zum Schluss: Die staatlichen Hilfspakete während der Corona-Krise haben viele Unternehmen vor einer existenziellen finanziellen Schieflage gerettet. Doch Unternehmen, die diese Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen eine Schlussabrechnung einreichen. Worauf müssen sie hierbei achten?
Dirk Iserlohe
Überbrückungshilfe
Überbrückungshilfe

Honestis wartet auf „Scholz-Bazooka“

2,5 Millionen Euro sollte Honestis von der Bezirksregierung Köln bekommen. Sie wartet noch immer auf die Bewilligung und die Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Die wurde seinerzeit vom damaligen Bundesfinanzminister Scholz als „Bazooka-Versprechen“ angekündigt. Doch seit März 2022 rührt sich nichts.
Hubertus Heil
Corona-Krise
Corona-Krise

Neue Hilfsmaßnahmen werden geprüft

Mitte des Jahres laufen sowohl die Überbrückungshilfe III als auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige aus. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist jedoch offen für neue Hilfsmaßnahmen.
Mario Kotaska, Johannes King und Nelson Müller
Hilferuf
Hilferuf

„Gebt uns eine Chance!“

Hotel- und Gastronomiebetriebe, der Dehoga und die IHA machen sich erneut für die Branche stark. Mit einer Zeitungsanzeige wenden sie sich an die Regierung und weisen erneut auf das gebrachte „Sonderopfer“ hin.
Gefetteter Schriftzug "Überbrückungshilfe"
Corona-Hilfe
Corona-Hilfe

Überbrückungshilfe III: Das gilt jetzt

Ab sofort können Unternehmen den Eigenkapitalzuschuss beantragen. Die Bundesregierung hatte entsprechende Änderungen an der Überbrückungshilfe III bereits angekündigt, sie nun jedoch auch in die FAQs des Bundeswirtschaftsministerium aufgenommen.
Ein untergehender Unternehmer hält ein Schild hoch, auf dem "Überbrückungshilfe" steht
Bundeswirtschaftsministerium
Bundeswirtschaftsministerium

Überbrückungshilfe III: reguläre Auszahlungen starten

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Startschuss für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III gegeben. Nun können die Länder mit den Antragsprüfungen beginnen.