CDU-Antrag zu Hotellerie und Gastgewerbe stößt auf Ablehnung
Viel Kritik gab es kürzlich für einen Antrag der oppositionellen CDU-Fraktion: Diese wollte darin die Hotellerie und das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz als Saisonarbeitsbranche anerkennen lassen. Das sei, so heißt es in der Vorlage, „ein wichtiges Instrument für die Stärkung der Tourismusbranche als Ganzes“. Außerdem: „So könnten viele saisonal-befristete Arbeitsverhältnisse in ganzjährige Dauerarbeitsplätze umgewandelt werden.“ „Die Sommer-Überstunde ist immer noch die beste Medizin gegen die Winter-Arbeitslosigkeit“, hatte der CDU-Abgeordnete Alexander Licht den Antrag begründet. Im rheinland-pfälzischen Landtag und beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stieß das Vorhaben auf Ablehnung – nicht zuletzt, da es eine Enquete-Kommission gibt, die sich in dieser Debatte engagiert.
Diese Forderung werde zu einem „Verschleiß der Arbeitnehmer“ führen, sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Er sei „ein Freifahrtschein von längeren täglichen Höchstarbeitszeiten“. Für die Attraktivität der Branche seien jedoch vielmehr gute Arbeitsbedingungen notwendig. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer sagte: „(…) Die Fragen, die die CDU-Fraktion in ihrem Antrag behandelt, sind Sache der Sozialpartner und sozialpartnerschaftlich zu beantworten. Dass nach dem Willen der CDU-Fraktion die Politik in die Tarifautonomie eingreifen und sich auf die Seite einer der beiden Verhandlungspartner schlagen soll, ist äußerst befremdlich. Mit ihren Vorschlägen befindet sich die CDU-Fraktion in einem bemerkenswerten Widerspruch zum Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft. (…).“ Ähnlich kritisierten auch die Redner der Regierungsfraktionen FDP, Grüne sowie der oppositionellen AfD-Fraktion, die sich bei der Abstimmung enthielt.
Kritik kommt auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund
Dietmar Muscheid, der Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, monierte in einer Mitteilung: „Der Antrag der CDU bedeutet, dass sich die täglichen Arbeitszeiten der Beschäftigten im Gastgewerbe auf 12 oder 13 Stunden am Tag ausweiten würden – und das an bis zu sechs Tagen in der Woche!“
Der Manteltarifvertrag biete den Arbeitgebern mit bis zu 50 Stunden pro Woche bereits eine äußerst hohe Flexibilität bei der Einteilung der Schichtpläne, sagte Muscheid. Schon jetzt könnten Überstunden angespart und im Winter abgefeiert werden. „In der Praxis wird davon jedoch kaum Gebrauch gemacht, da die Gastronomen die Überstunden nach der Saison oftmals lieber ausbezahlen und das Personal entlassen.“ (dpa/lrs/KP)