Coronakrise

Bundesweite Richtlinien in Sachen Corona

Nahaufnahme von Konferenzteilnehmer
Bund und Länder haben nun einen vorläufigen Richtlinien-Katalog für Deutschland erstellt (Symbolbild). (Foto: © ©Семен Саливанчук/stock.adobe.com)
Bund und Länder haben „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen“ in der Coronakrise beschlossen – das betrifft auch die Gastronomie und Hotellerie.
Montag, 16.03.2020, 17:29 Uhr, Autor: Kristina Presser

So wie bereits unsere Nachbarländer drastische Maßnahmen im Umgang mit dem sich weiterverbreitenden Coronavirus ergriffen haben, beschränkt nun auch Deutschland immer weiter das öffentliche Leben. Dafür haben nun Bund und Länder „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen“ beschlossen. Diese hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Bundespressekonferenz verkündet.

Einzelhandel:
Aktuell werden eine ganze Reihe an Geschäften nicht geschlossen. Das sind: der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für die genannten Bereiche sollen sogar Sonntags-Verkaufsverbote bis auf weiteres ausgesetzt werden. Es sollen jedoch Auflage zur Hygiene, zur Zutritts-Steuerung und zum Vermeiden von Warteschlangen kommen. Alle anderen Geschäfte müssen schließen.

Freizeit:
Geschlossen werden Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Dies gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordelle.

Bildung/Reisen:
Verbote gelten außerdem für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen. Verboten werden außerdem Reisebusreisen.

Gastgewerbe:
Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6.00 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18.00 Uhr schließen. Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Virus-Verbreitung minimieren – zum Beispiel durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen. Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu „notwendigen“ und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können.

Insgesamt sollen für alle Bereiche die Hygiene-Maßnahmen deutlich erhöht werden. Für die Umsetzung sind die Länder und Kommunen zuständig.
(Bundesregierung/KP)

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