Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung
Der Bundespreis „Zu gut für die Tonne“ geht mittlerweile in seine vierte Runde, wobei Bundesministerin Julia Klöckner vor kurzem die Bewerbungsphase für das Jahr 2019 gestartet hat. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft würdigt mit diesem Preis herausragende Ideen und Projekte zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Vergeben wird er unter anderem in der Kategorie Gastronomie, aber auch in den Bereichen Landwirtschaft & Produktion, Handel, Gesellschaft & Bildung sowie in der Rubrik Digitalisierung. Zusätzlich werden zwei Förderpreise vergeben, die mit je 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro dotiert sind, sodass insgesamt sieben Auszeichnungen verliehen werden. Am Wettbewerb können Unternehmen, Gastronomen, Landwirte, wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden, Kommunen, Vereine, Initiativen ebenso wie Privatpersonen teilnehmen.
11 Millionen Tonnen Lebensmittel landen alljährlich auf dem Müll
„Essen gehört auf den Teller, nicht in den Müll“, fordert Bundesernährungsministerin Julia Klöckner in diesem Zusammenhang, „immer mehr Menschen haben das bereits erkannt und machen sich stark gegen Lebensmittelverschwendung. Doch immer noch werden in Deutschland jedes Jahr viel zu viele Lebensmittel weggeworfen. 11 Millionen Tonnen landen im Müll – in der Lebensmittelindustrie, in Handel und Vertrieb und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das sind wertvolle Ressourcen, die verloren gehen: es fließen allein 820 Liter Wasser, bis ein Kilo Äpfel geerntet ist. Und man darf nicht vergessen, dass bei der Produktion von Lebensmitteln auch Emissionen entstehen. Unser Ziel ist es, die vermeidbaren Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Der Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung 2019 würdigt dieses eindrucksvolle Engagement in seiner ganzen Vielfalt. Ich freue mich schon jetzt auf die spannenden Beiträge.“
Bewerbungen für den Bundespreis sind ab sofort möglich unter www.zugutfuerdietonne.de/bundespreis. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Oktober 2018. (BMEL/TH)