Beschluss

Bundeskabinett beschließt Mindestlohn-Erhöhung

Bundeskabinett
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung zur Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. (Foto: © picture alliance/dpa | Michael Kappeler)
Im Juni hatte die Mindestlohnkommission eine Empfehlung für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns veröffentlicht. Jetzt wurde eine entsprechende Verordnung vom Bundeskabinett beschlossen. Wie geplant soll der Mindestlohn bis 2027 in zwei Schritten steigen. 
Mittwoch, 29.10.2025, 14:43 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung. Eine weitere Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht nötig

Grundlage für die Anhebung ist eine Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Sie hatte sich im Juni nach kontroverser Debatte auf diesen Vorschlag geeinigt.

Die Arbeitgeber hatten einen großen politischen Druck kritisiert. Die SPD hatte etwa eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro zum nächsten Jahr gefordert. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro

Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um. Von der Erhöhung sollen nach früheren Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren.

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Die Regierung schätzt in ihrer Begründung zur Verordnung, dass auf Arbeitgeber im kommenden Jahr durch den Schritt zusätzliche Lohnkosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden und im Jahr darauf um rund 3,4 Milliarden Euro zukommen könnten. 

„Bei vollständiger Überwälzung der Lohnerhöhungen“ könnten Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen moderat steigen. Nennenswerte Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, seien nicht zu erwarten, heißt es weiter.

Stimmen aus dem Gastgewerbe

Branchenverbände des Gastgewerbes bewerteten die Entscheidung der Mindestlohnkommission bereits vor dem jetzigen Beschluss des Bundeskabinetts teilweise als kritisch. Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) begrüßte die Entscheidung der Mindestlohnkommission als „ausgewogenen Kompromiss“. Hauptgeschäftsführer Markus Suchert betonte, es sei wichtig, „Lohnanpassungen mit Augenmaß vorzunehmen“, insbesondere in der aktuellen konjunkturellen Lage.

Der Dehoga Bundesverband äußerte hingegen Kritik und warnte vor einer zusätzlichen Belastung der ohnehin angespannten Betriebe. Bereits seit 2022 seien die Arbeitskosten im Gastgewerbe um 34,4 Prozent gestiegen. 2024 war in der Branche das fünfte Jahr in Folge mit realen Umsatzverlustenminus 13,0 Prozent gegenüber 2019. Auch der Start ins neue Jahr verlief schwach.

„Sinkende Umsätze bei zugleich heftig steigenden Kosten – die wirtschaftliche Belastungsgrenze für die Betriebe ist vielerorts erreicht, sie stehen mit dem Rücken zur Wand“, sagt Zöllick. Er machte daher deutlich, dass die im Koalitionsvertrag und im Sofortprogramm der Regierung vereinbarten Entlastungen, insbesondere die 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Essen, jetzt schnell gesetzlich umgesetzt werden müsse.

Auch der Dehoga Bayern sieht die Entwicklung skeptisch. Präsidentin Angela Inselkammer erklärte, dass diese Steigerung des Einstiegslohns das gesamte Lohngefüge beeinflusse. Der Dehoga Bayern sehe die Gefahr, dass steigende Arbeitskosten es Betrieben erschweren werden, Menschen ohne Ausbildung eine Chance zu geben. Das könnte den Arbeitsmarkt zusätzlich belasten. Man erwarte daher, dass die Kommission in Zukunft keine weiteren Sprünge in dieser Höhe beschließe und „der Mindestlohn nicht erneut politisiert wird“.

Dabei betonte auch Inselkammer, dass es nun entscheidend sei, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen, insbesondere die 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen, zum 1. Januar 2026 umgesetzt. „Unsere Betriebe brauchen dringend Unterstützung, nicht zusätzliche Belastungen – gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit mit massiv gestiegenen Arbeitskosten und realen Umsatzverlusten“, appelliert Inselkammer. 

(dpa/BdS/Dehoga Bundesverband/Dehoga Bayern/SAKL)

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