Bund und Länder: erneut harte Einschnitte
Mit Spannung blickt die Bundesrepublik auf die Bund-Länder-Konferenz an diesem Mittwoch, 28. Oktober 2020, in der das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie besprochen wird. Inzwischen ist klar, dass der Bund mit einem erneuten Herunterfahren weiter Teile des öffentlichen Lebens die starke Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland aufhalten will. Die Maßnahmen sollen deutschlandweit bereits vom 2. November 2020 an in Kraft treten, wie die Deutsche Presse-Agentur aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder erfuhr. Bis Weihnachten will man die massiv steigenden Infektionszahlen eindämmen. Aufgrund der drastisch steigenden Infektionszahlen zeigte sich die Bundeskanzlerin schon seit einigen Tagen besorgt und machte deutlich, dass Deutschland schwere Monate bevorstünden.
Als konkrete Maßnahmen wollen Bund und Länder unter anderem wiederholt massive Kontaktbeschränkungen über den November hinweg einführen, um die Fallzahlen in den Griff zu bekommen. So soll gelten:
- KONTAKTE: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Dies gilt verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden, wie die dpa aus den Beratungen erfuhr. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet.
- GASTRONOMIE: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden für den restlichen November 2020 geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
REISEN und HOTELS: Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. - FREIZEIT: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
- SPORT: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
- DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- SCHULEN und KINDERGÄRTEN: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.
- ARBEIT: Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.
- FIRMEN: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.
- RISIKOGRUPPEN: In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.
Nach zwei Wochen – also etwa um den 11. November 2020 – wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.
Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier planen Firmen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, 75 Prozent der November-Umsätze 2019 als aktuelle Kostenbeihilfe zu erstatten. Die Bild-Zeitung hatte zuvor berichtet, bei kleinen Betrieben könnten bis zu 75 Prozent, bei größeren bis zu 70 Prozent der Lücke gestopft werden.
(dpa/KP)