Brauereigaststätten fallen immer noch durchs Raster
„Nicht mal als Tropfen auf den heißen Stein kann die Modifizierung des Hilfspakets des Bundes für die Brauereigasthöfe in Bayern bezeichnet werden“, schimpft Stefan Stang, Hauptgeschäftsführer der Privaten Brauereien Bayern. Seit Monaten setze man sich vehement für eine Gleichbehandlung von Brauereigasthöfen mit der firmenrechtlich selbstständig geführten Gastronomie ein.
Beide Betriebsarten sind in gleicher Weise vom Lockdown betroffen und seit Anfang November 2020 geschlossen. Während der selbständige Gastronom die finanziellen Hilfen des Staates in voller Höhe beanspruchen kann, erhielt sie der Brauereigasthof nur dann, wenn er zusammen mit dem angeschlossenen Braubetrieb ein Umsatzdefizit von 80 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat erreicht. Nach der Aktualisierung der Antragskriterien wird nun der mit dem Verkauf von Fassbier erzielte Umsatz im Jahr 2019 der indirekten Betroffenheit zugerechnet.
Brauerei-Sterben befürchtet
Doch auch mit diesen neu definierten Regelungen bleibt der Mehrzahl der inhabergeführten Brauereigasthöfe nach wie vor der Zugang zu November- und Dezemberhilfen verwehrt. Das ergab eine Auswertung von Umsatzzahlen von mehr als 100 betroffenen Betrieben. Der Verband Private Brauereien Bayern befürchtet nun, dass die derzeitige Regelung des Bundeswirtschaftsministeriums letztendlich zum Sterben von Brauereien und deren Gasthöfen führen wird, denn mit „Restumsätzen“ im Bereich von 30 bis 40 Prozent lässt sich ein Brauereiunternehmen nicht mehr wirtschaftlich betreiben.
Kompromisslose Unterstützung gefordert
Gerade in Bayern, so Stang, seien die Brauereigasthöfe Aushängeschild der Brauwirtschaft für die Qualität und Tradition der heimischen Bierproduktion. Man brauche hier die kompromisslose Unterstützung auch aus der Bayerischen Politik. Stang hebt hier die Initiative von Michael Hofmann, MdL aus Forchheim und Kenner der fränkischen Brauwirtschaft, hervor, der die zentrale Forderung des Verbandes auf den Punkt bringt: „Die November- und Dezemberhilfen sind signifikant anzupassen, denn ein Brauereigasthof ist wie eine selbstständige Gaststätte zu behandeln. Schließlich müssen Hilfen echte Hilfe sein und kein Placebo.“
Der Verband wird diese Initiative weiter unterstützen und alle weiteren Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene fortsetzen, um wirkliche Verbesserungen für Brauereigaststätten im Rahmen der November- und Dezember-Hilfe zu erreichen. Letztendlich geht es hier in erster Linie um den Erhalt der mittelständisch geprägten Brauereistruktur in Bayern.
(Private Brauereien Bayern e.V./NZ)