Corona-Maßnahmen

Branche fordert „Vorfahrt für Gastro-Profis“ bei Privatfeiern

Feiernde Menschen
Dem Dehoga zufolge müsse man zwischen Feiern in Privaträumen und in Gastro-Betrieben unterscheiden. (©bernardbodo/stock.adobe.com)
Vielerorts sind künftig nur noch 25 Partygäste an einem Ort erlaubt. Das Gastgewerbe spricht von einem falschen Reflex und fordert „Vorfahrt für Gastro-Profis“.
Freitag, 23.10.2020, 08:10 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Branche des Gastgewerbes kritisiert die Verringerung der maximal zulässigen Gästezahl bei Privatfeiern von 75 auf 25 – wie sie bereits vielerorts verordnet wurde. „Das ist ein falscher Reflex der Politik“, ließ etwa der Präsident des Dehoga Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, dazu verlauten. Es sei zu unterscheiden zwischen Privatfeiern in privat angemieteten Räumen einerseits und in Gaststätten oder Hotels andererseits.

„Vorfahrt für Gastro-Profis“

Es müsse eine „Vorfahrt für Gastro-Profis“ geben, die professionell auf die Einhaltung der Mindestabstände achteten – schon um die weitere Öffnung ihres Betriebs sicherzustellen. Bei von Amateuren organisierten Feiern dagegen würden Mindestgästezahlen und -abstände sowie die Pflicht zur Kontakterfassung schon einmal missachtet. „Eine Hochzeit zum Beispiel ist nur einmal im Leben – da nimmt man schon mal ein Bußgeld in Kauf wegen zur vieler Gäste“, sagte Haumann. Er forderte, bei privaten Feiern in Gaststätten und Hotels weiterhin maximal 75 Gäste zuzulassen.

Offene Hotels vermeiden Ausweichen in Grauzonen

Haumann schrieb in einem Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP), bei Privatfeiern in privat gemieteten Räumen sollte die maximale Gästezahl bei einem bestimmten regionalen Coronafallzahl-Anstieg verringert werden – und beim Überschreiten einer bestimmten Warnmarke die Festlichkeit verboten werden. „Die grobe Fahrlässigkeit einiger Weniger in ihrer privaten Lebensgestaltung darf nicht auf dem Rücken der vielen rechtschaffenen gastgewerblichen Betriebe ausgetragen werden“, mahnte Haumann. Ein Offenhalten von Gaststätten und Hotels für maximal 75 Feiernde könne „gerade auch bei einer Erhöhung des Infektionsgeschehens ein Ausweichen der privaten Feiern in eine unkontrollierbare und für Ordnungskräfte nicht beherrschbare Grauzone“ vermeiden. (lrs/TH)

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