Wegen Platzmangel

Berliner Wirte im Kampf um die Straße

Tische im Freien Restaurant
Berliner Wirte fürchten um ihre Existenz. (Foto: © ArTo/fotolia)
Zahlreichen Wirten in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg stehen die Sorgenfalten ins Gesicht geschrieben. Sie mussten bereits ihre Außenbestuhlung abbauen und die Gehwege freimachen. Viele fürchten um ihre Existenz.
Mittwoch, 14.06.2017, 13:11 Uhr, Autor: Markus Jergler

Das Problem: Das Berliner Ordnungsamt darf Wirten verbieten Tische und Stühle außerhalb des Lokals aufzustellen, wenn diese auf öffentlichen Gehwegen stehen und zu viel Platz in Anspruch nehmen. „In Paris stehen Straßencafés unter Denkmalschutz. Ich habe den Eindruck, wir sollen verboten werden“, wird Thomas Lengfelder vom Gaststättenverband Dehoga von der Berliner Zeitung zitiert. Diese Regelung gilt in allen Berliner Bezirken. Gerade im Sommer geht den Gastronomen ein wesentlicher Teil ihres Umsatzes verloren, wenn diese ihre Gäste nicht mehr im Freien bewirten dürfen.

Seit 2012 gilt das geänderte Sondernutzungsrecht für die Berliner Bürgersteige. Passanten müssen zwischen den Tischen und Stühlen eines Restaurants oder eines Cafés und dem Bordstein der Straße mindestens eineinhalb Meter Platz haben. Sobald diese Grenze überschritten wird, darf das Ordnungsamt eine Räumung der gastronomischen Außenbestuhlung anordnen. Die Regelung gilt auch für Obsthändler, die ihre Stände auf den Gehwegen aufbauen. Die rigide Durchsetzung des Sondernutzungsrechts von Seiten des Berliner Ordnungsamtes verärgert jedoch nicht nur die Wirte. Auch die Anwohner sind empört und haben für den 24. Juni einen Protestmarsch unter dem Motto „Wir wollen draußen sitzen“ organisiert.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Jürgen Schneider sagte der Berliner Zeitung, niemand wolle die Struktur der Straßencafés infrage stellen. Aber ein Café oder Restaurant dürfe nicht in den Fußgängerbereich hineinreichen. Es müsse immer gewährleistet sein, dass zwei Rollstühle nebeneinander Platz haben. Im Jahr 2030 gäbe es in Berlin rund 270.000 Menschen über 80 Jahre. Doch nicht nur die behindertengerechte Gestaltung der Fußwege liege der Außenbestuhlung von Wirten im Wege. Auch die zahlreichen Radfahrer, die anstatt der Straße die Bürgersteige nutzen, seien ein großes Problem.

Thomas Lengfelder vom Dehoga vermutet jedoch, dass das Ordnungsamt die Reglung nur als Vorwand nutzt: „Die wollen den Lärmschutz durchsetzen und haben nicht das Personal, um das zu kontrollieren. Wir sind für die Straßennutzung, wenn sie möglich ist.“ (Berliner Zeitung/MJ)

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