Corona-Verordnung
Berlin erlaubt doch Kinder im Restaurant
Die neue Berliner Regelung für Zugangsrechte von Geimpften und Genesenen bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie war noch keine 24 Stunden alt, da wurde sie schon wieder geändert. Die Neuerungen betreffen vor allem Kinder unter 12 Jahren.
Kaum entschieden, schon wieder kassiert: Nach breitem Protest etwa von Verbänden hat Berlin das erst am Vortag beschlossene 2G-Optionsmodell nachgebessert. Neben Geimpften und Genesenen sollen nun auch Kinder unter zwölf Jahren Zugang zu Restaurants, Veranstaltungen, Sport- oder Kulturevents haben, die die 2G-Regel anwenden. Kinder ab sechs Jahren müssen jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen, soweit sie nicht im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden. Für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, gibt es hingegen keine Ausnahme.
(dpa/NZ)