Rechtsprechung

Belgien gewährt Hoteliers freie Preisgestaltung

Zwei Hände tippen auf einem Laptop auf dem eine Buchungswebseite für Hotels aufgerufen ist
Belgien stärkt die Rechte von Hotelbetreibern gegenüber Onlineportalen. (REDPIXEL/Fotolia)
Das Parlament stärkt die Rechte von Beherbergungsbetrieben und geht gegen die Bestpreisklauseln zwischen Buchungsportalen und Hotelbetreiber vor.
Freitag, 20.07.2018, 13:19 Uhr, Autor: Thomas Hack

Das einstimmig beschlossene Gesetz verbietet in Belgien von nun an die Verwendung von Bestpreisklauseln in Verträgen zwischen Internet-Plattformen und den jeweiligen Gästehäusern. Damit tritt Belgien in die Fußstapfen Österreichs, Italiens und Frankreichs, die bereits ähnliche Gesetze verabschiedet haben. Auch in Deutschland sind derartige Klauseln nach einer Entscheidung des Kartellamts verboten.

Die sogenannten Paritätsklauseln auf den Buchungsportalten untersagen es den Gästehäusern, auf der eigenen Webseite andere Preise und Bedingungen anzubieten als auf deren Onlineplattformen. Der belgische Vorstoß stärkt damit den fairen Wettbewerb zum Nutzen der Hotelunternehmen und Vebraucher. „Die Kontrolle über das eigene Produkt und die Konditionen muss bei den Hotels bleiben“, ließ Markus Luthe, Vorsitzender der HOTREC Distribution Task Force zu diesem Thema verlauten, „Obwohl dieses Prinzip eine Selbstverständlichkeit sein sollte, verlieren immer mehr Hoteliers aufgrund der zunehmenden Marktmacht ihrer Online-Vertriebspartner die Kontrolle über ihr eigenes Produkt.“ HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. (HOTREC/TH)

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