Schutzmaßnahmen

Bayern bleibt bei 2G für Gaststätten

2G-Regel
In Bayern gilt weiterhin die 2G-Regel. (Foto: © Michael Bihlmayer/stock.adobe.com)
Bayern verzichtet auf schärfere Corona-Regeln für Gaststätten. Im Freistaat bleibt es dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Test beziehungsweise ohne Auffrischungsimpfung in Restaurants gehen dürfen.
Dienstag, 11.01.2022, 14:21 Uhr, Autor: Martina Kalus

Anders als fast alle anderen Bundesländer verzichtet Bayern auf schärfere Corona-Regeln für Gaststätten. Im Freistaat bleibt es dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Test beziehungsweise ohne Auffrischungsimpfung in Restaurants gehen dürfen. Es gilt also weiterhin die 2G-Regel und nicht 2G plus, wie Bund und Länder vergangenen Freitag mehrheitlich vereinbart hatten. Die bayerische Corona-Verordnung – dort ist für Gaststätten 2G vorgeschrieben – werde ohne besondere inhaltliche Änderungen verlängert, teile Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München mit. Jedenfalls „Stand heute“ bleibe man in der Gastronomie bei der 2G-Regel.

Sachsen-Anhalt weicht Bayern als einziges Bundesland von der Bund-Länder-Linie ab. Dafür bleiben – anders als in anderen Ländern – in Bayern Kneipen, Bars und Discos weiter ganz geschlossen.

(dpa/MK)

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