Gesetzesänderung

Bayerischer Landtag verhindert Bettensteuer

Es war ein echter Krimi, der sich in München abspielte. Schließlich war es bis heute Morgen noch unklar, ob sie kommen wird oder nicht. Jetzt kann die Hotellerie- und Touristikbranche aufatmen.
Donnerstag, 02.03.2023, 14:41 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker
Die Bettensteuer für München ist vom Bayerischen Landtag verhindert worden.
Keine Bettensteuer in München! (Foto: © Soloviova Liudmyla/stock.adobe.com)

Es ist ein Erfolg für die Branche und ein Bekenntnis zum Tourismus in der Landeshauptstadt: Heute hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit von CSU und Freien Wählern das Kommunalabgabengesetz (KAG) in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer erweitert. Dies ist ein ganz wichtiges Signal und ein eindeutiges Bekenntnis zum Tourismus in Bayern. Das Verbot für eine Übernachtungssteuer in Bayern ist damit beschlossene Sache.

Damit ist der erst gestern, mit Stimmenmehrheit u. a. der Grünen und SPD, im Münchner Stadtrat beschlossene Einführung einer Übernachtungssteuer wieder vom Tisch. Gegen deren Einführung hatten u. a. die Fraktionen von CSU, Freien Wähler und FDP gestimmt.

So wurde der Beschluss von den Vertretern des Dehoga Bayern kommentiert

„Dem Beschluss vorangegangen waren Ende vergangenen Jahres Überlegungen der Landeshauptstadt München, eine derartige Steuer einführen zu wollen. Ab diesem Zeitpunkt haben wir mit letztlich übernommenen Lösungsvorschlägen, sehr guten Argumenten und mit großer Intensität auf allen Ebenen alles versucht, dies zu verhindern. Denn hätte München seinen Plan umgesetzt, hätte dies Auswirkungen auf ganz Bayern gehabt. Denn wenn in Bayern eine Kommune erstmalig eine kommunale Steuer einführt und dies genehmigt wird, so dürfen automatisch alle Kommunen ebenfalls eine solche Abgabe einfordern. Und was dies für uns alle bedeutet hätte, brauchen wir wohl nicht zu erläutern“, äußerten sich Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Dehoga Bayern und dessen Präsidentin Angela Inselkammer erleichtert.

Welche Option bleibt den Befürwortern der Bettensteuer?

Bereits vorsorglich haben die Befürworter der Übernachtungssteuer im Münchner Stadtrat angekündigt, gegen ein etwaiges Verbot zu klagen. Die Aussichten auf Erfolg dieser Klage sollen jedoch nach Auffassung von Verwaltungsrechtlern äußerst gering sein.

„Abgesehen von juristischen Gründen täte München gut daran, den Landtagsbeschluss zu akzeptieren und nicht im Nachgang immense Summen an Steuergeldern für Gutachten im Rahmen einer Popularklage zu verschwenden, mit dem Ziel, eine einzelne Branche noch mehr zu belasten, schließlich repräsentiert der Bayerische Landtag die Stimme des Volkes“, so der Dehoga Bayern.

(Dehoga Bayern/THWA)

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