Schutzmaßnahmen

Baden-Württemberg: Corona-Warnstufe sehr wahrscheinlich

Gruppe von Ärzten spricht
Die Zahl der Corona-Kranken, die auf den Intensivstationen behandelt werden müssen, steigt. (Foto: © Halfpoint/stock.adobe.com)
Aufgrund steigender Corona-Zahlen, wird der Druck auf ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg von Mittwoch an erhöht. Sie dürfen Restaurants, Kinos und Co. dann nur noch mit negativem PCR-Test besuchen.
Dienstag, 02.11.2021, 09:29 Uhr, Autor: Martina Kalus

Um die Intensivstationen in der anhaltenden Corona-Krise zu entlasten, wird der Druck auf ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg bereits von Mittwoch an erhöht. Das scheint mit Blick auf die seit Wochen steigende Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern geradezu sicher. Sollte die Zahl der am Virus erkrankten Menschen auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg auch am Dienstag und somit am zweiten aufeinanderfolgenden Werktag weiter über der Marke von 250 Infizierten liegen, wird automatisch die sogenannte Warnstufe für den folgenden Tag ausgerufen. Am Freitag hatte sie den Wert bereits überschritten, am Montag lag dieser laut Landesgesundheitsamt (Stand 16Uhr) bei 276. Allerdings werden Wochenenden und Feiertage nicht mitgezählt, deshalb ist nach Freitag erst der Dienstag relevant.

PCR-Tests müssen selbst bezahlt werden

Ungeimpfte dürfen öffentliche Veranstaltungen, Museen, Theater, Kinos oder Restaurants dann nur noch mit negativem PCR-Test besuchen – und müssten diesen auch selbst bezahlen. Die günstigeren PCR-Pooltests sind laut Gesundheitsministerium nicht gültig, das gilt auch für einen Antigen-Schnelltest. Zudem sollten dann erneut Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und nicht nachweislich genesene Personen gelten. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen von den Verschärfungen wären Genesene und Geimpfte, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Menschen, die sich zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Aufgehoben werden die Regelungen der „Warn-“ und der ebenfalls möglichen späteren „Alarmstufe“ mit weiteren Einschränkungen, wenn die Zahl der belegten Intensivbetten an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert liegt.

(dpa/MK)

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