Ausbildungsbetriebe erhalten mehr Unterstützung
Die Bundesregierung hat die Förderung von Ausbildungsplätzen im Rahmen des Programms „Ausbildungsplätze sichern“ ausgeweitet. Kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, werden bereits mit Prämien gefördert, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größerem Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Jetzt hat die Regierung die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien deutlich erleichtert. Damit reagiere sie auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden bis 30. Juni 2021 verlängert. Die Änderungen sind seit Freitag, 11. Dezember 2020, in Kraft.
Konkrete Neuerungen im Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“:
- Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe können künftig bereits mit Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten – oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr).
- Die Durchführung von Kurzarbeit kann für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt werden (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
- Künftig werden auch Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.
- Übernimmt ein Betrieb einen Auszubildenden, der seine Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren hat, kann dieser künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit der Übernahmeprämie gefördert werden (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten).
- Solche Übernahmen können bis zum 30. Juni 2021 gefördert werden (bisher: bis zum 31. Dezember 2020).
- Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, um Kurzarbeit in der Ausbildung zu vermeiden, werden bis Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis Dezember 2020).
Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Junge Menschen müssen ihre Ausbildung abschließen können
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil machte deutlich, dass eine Ausweitung der Unterstützung im Zuge der anhaltenden Pandemie notwendig ist – und zwar „noch breiter als bisher“. „Mehr Betriebe sollen profitieren. Vor allem sollen auch die gefördert werden, bei denen es erst im Herbst zu deutlichen Umsatzeinbrüchen kam oder bei denen geringere Einbußen sich über einen langen Zeitraum strecken. So schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz, auch jetzt noch Auszubildende einzustellen. Auch sollen Betriebe profitieren, in denen die Ausbildungen schon im Juni oder Juli begonnen haben“, sagte Heil.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ergänzte, dass die Lage auf dem Ausbildungsmarkt „auch weiter schwierig“ bleibe. Ausbildungsbetriebe bräuchten daher weitere Unterstützung, um neue Auszubildende einzustellen und Ausbildungen weiterzuführen. „Deshalb haben wir das Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ noch einmal weiterentwickelt und auch ausgeweitet.“ So könnten künftig alle Unternehmen eine Prämie erhalten, wenn sie Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen – unabhängig von der Betriebsgröße. Sagte Karliczek. „Denn mir ist es wichtig, dass wir jedem jungen Menschen den Abschluss seiner Ausbildung ermöglichen und eine verlässliche Perspektive für seine berufliche Zukunft bieten.“
(BMAS/KP)