Allergenverordnung in Österreich wird entschärft
Dieser Tage wurde von Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner die Novelle zur Allergenverordnung in Begutachtung geschickt, die Erleichterungen für die Branche bei der Allergenkennzeichnung bringen soll. Konkret ist vorgesehen, dass keine zusätzlichen Schulungen für bereits ausgebildetes Personal (Berufsschule, Tourismusschule, etc.) notwendig sind und für alle anderen Personen keine Wiederholung der Schulung erforderlich ist. Zudem wird das Ministerium ermöglichen, dass künftig die Information auch über eine Allergikerkarte erfolgen kann. Es müssen also künftig nicht mehr alle Speisekarten im Lokal mit den Buchstabencodes versehen werden, es reicht, wenn dem Gast auf Anfrage eine Allergikerkarte ausgehändigt wird.
Die Klarstellung, dass bei Tagesgerichten keine schriftliche Dokumentationsverpflichtung besteht, wird im Auslegungsweg durch die Lebensmittelkontrollbehörden vorgenommen. Bis dato gilt: Wirte müssen entscheiden, ob sie ihre Gäste entweder mündlich informieren oder die 14 Allergene schriftlich in der Speisekarte angeben. Künftig soll nun auch eine Mischform möglich sein. „Es war eine unserer wichtigsten Forderungen, dass Speisen, wie etwa Tages-, Mittags- oder Frisch-Gerichte nicht mehr gekennzeichnet werden müssen, sondern dass darüber mündlich informiert werden kann,“ begrüßt Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie, die geplanten Erleichterungen für Wirte. (CK)