Wohnungsvermietungen

Airbnb von Landesgesetz unbeeindruckt

Das Logo von Airbnb
Airbnb zeigt sich vom Landesgesetz Tirols unbeeindruckt und deutet die Rechtslage zu eigenen Gunsten um. (©AlesiaKan/stock.adobe.com)
Der Wohnungsvermittler Airbnb zeigt sich von gewissen Landesgesetzen unbeeindruckt, wie nun das Beispiel Tirol vor Augen führt. Das Unternehmen deutet schlichtweg „Vermietung“ in „Homesharing“ um.
Mittwoch, 08.07.2020, 11:31 Uhr, Autor: Thomas Hack

Airbnb sieht sich von dem Tiroler Landesgesetz nicht angesprochen, wie unter anderem der ORF berichtet. Das Gesetz sieht vor, das für das Vermieten von Apartments über Airbnb & Co. eine Genehmigung der Baubehörde nötig ist. Der Wohnungsvermittler sieht sich davon wenig beeindruckt: „Homesharer, die ihr eigenes Zuhause oder eine Wohnung in dem Haus, in dem sie selbst wohnen, vermieten, trifft die Genehmigungspflicht nach unserem Verständnis nicht“, soll Airbnb-Sprecherin Sarah Prill dem ORF zufolge dazu verlauten haben lassen.

Bürgermeister fordert „endlich“ Transparenz

Georg Willi, der Bürgermeister Innsbrucks, will verstärkt gegen diese Vermittlermodelle von Apartments vorgehen und habe dem Bericht zufolge der Meinung des Unternehmens widersprochen:„Nur wenn es im selben Haus keine anderen Mieter oder Eigentümer gibt und nicht mehr als drei Wohnungen angeboten werden, ist keine Baubewilligung notwendig. Das wird im städtischen Bereich auf wenige Objekte zutreffen.“ Desweiteren fordert der Bürgermeister „endlich Transparenz und korrekte Informationen über die Rechtslage an die Vermieter auf der Plattform.“ (tirol.ORF.at/TH)

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