Airbnb knickt vor EU-Vorgaben ein
Der Zimmervermittler Airbnb präsentiert die Angebote auf seiner Webseite nach Angaben der EU-Kommission künftig transparenter. Das US-Unternehmen erfüllt künftig die Bedingungen, die europäische Verbraucherschützer vergangenes Jahr gestellt hatten, wie die Brüsseler Behörde dieser Tage mitteilte. „In diesen Sommerferien werden die Europäer genau das bekommen, was sie sehen, wenn ihren Urlaub buchen“, ließ EU-Justizkommissarin Vera Jourova dazu verlauten. Die Kommission und die europäischen Verbraucherschutzbehörden hatten sich daran gestoßen, dass bei Airbnb-Angeboten nicht immer der Gesamtpreis einschließlich Servicegebühren und möglicher Steuern erkennbar war. Zudem sei nicht klar erkennbar gewesen, ob es sich um einen privaten oder einen professionellen Anbieter handele – für beide Kategorien gelten unterschiedliche Regeln.
Gastgeber und Airbnb selbst dürfen verklagt werden
Auch sei nicht deutlich gemacht worden, dass Verbraucher das Recht hätten, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen. Diese Punkte wurden nun geändert. Zudem wahrt die Plattform jetzt das Recht ihrer Nutzer, einen Gastgeber im Schadensfall zu verklagen. Die EU-Kommission hatte Airbnb im Juli 2018 zu den Verbesserungen aufgefordert. Im September sagte das Unternehmen dann zu, die Änderungen bis Ende vergangenen Jahres vorzunehmen. Die Verzögerung liegt nach Angaben der EU-Kommission an technischen Herausforderungen bei einigen Umstellungen. Die Verbraucherschutzbehörden hätten nun bestätigt, dass Airbnb alle Änderungen vorgenommen habe.