Steuersenkung

7-Prozent-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) (Foto: © picture alliance / Andreas Gora | Andreas Gora)
Gute Nachrichten für die Gastronomie: Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD bereits Steuerentlastungen für Gastwirte angekündigt. Jetzt wurden die Weichen für entsprechende Gesetzesänderungen gestellt.
Donnerstag, 04.09.2025, 17:29 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die Gastronomie sowie Pendler sollen vom 1. Januar 2026 an steuerlich entlastet werden. Das Bundesfinanzministerium brachte Gesetzesänderungen auf den Weg.

Konkret soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Die Pendlerpauschale soll auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Das sieht der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Entwurf ging in die interne Regierungsabstimmung

Das Ministerium setzt damit Vorhaben um, die CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt haben. 

Dehoga: Entlastung schafft Steuerfairness

Zur Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie heißt es im Entwurf, Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. „Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich“, heißt es.

Ob es zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist allerdings offen. In der ersten Jahreshälfte sind die Umsätze des Gastgewerbes im Vergleich zum ohnehin schwachen Vorjahreszeitraum noch einmal um 3,7 Prozent gesunken, hatte das Statistische Bundesamt berichtet. Die Branche setzt auf die Mehrwertsteuersenkung.

Der Branchenverband Dehoga erklärte, nur die Rückkehr zur 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen könne die "notwendige Luft zum Atmen" verschaffen. Zum Jahresbeginn 2024 war der während der Corona-Pandemie gesenkte Mehrwertsteuersatz für Speisen wieder erhöht worden. 

Die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Dehoga, Ingrid Hartges sagte der dpa, die Entlastung sei wichtig, weil es endlich Steuerfairness gegenüber Essen zur Mitnahme und der Essenslieferung gebe, für die ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelte. Zu einer Weitergabe an Kunden sagte sie: „Das ist keine Frage des Wollens, sondern des Könnens.“

Sie wies unter anderem auf die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise hin, steigende Gehälter für die Mitarbeiter und weitere Kosten. "Ich bin mir aber sicher, da, wo Spielräume sind, wird es auch Maßnahmen geben, um mit preisattraktiven Angeboten verloren gegangene Gäste zurückzugewinnen."

Konflikt zwischen Bund und Ländern

Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Die Entlastungen sorgen laut Entwurf für Steuermindereinnahmen in Höhe von mehreren Milliarden nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern. Das dürfte erneut für Konflikte sorgen. 

Bei einem bereits beschlossenen „Wachstumsbooster“ mit steuerlichen Entlastungen für Firmen hatte der Bund den Ländern milliardenschwere Kompensationen zugesagt – die Länder hatten dies verlangt, damit sie den Änderungen zustimmen. 

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte aber bereits deutlich gesagt, er sehe keine Möglichkeiten des Bundes, die Länder bei der Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie für Steuerausfälle zu entlasten. Dazu gebe es keine Spielräume. In der Finanzplanung des Bundes klaffen Milliardenlücken.

(dpa/SAKL)

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