19 Prozent auf alles? Ifo-Chef fordert einheitliche Mehrwertsteuer
Lebensmittel könnten teurer werden: Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, spricht sich dafür aus, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent abzuschaffen. Stattdessen sollen nach seinem Vorschlag alle bislang begünstigten Waren einheitlich mit 19 Prozent besteuert werden.
„Alle Güter mit derzeit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz, vor allem Lebensmittel, würden sich verteuern“, sagte Fuest der „Bild“. In einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“ argumentiert der Ökonom, richtig angepackt könne eine solche Reform Haushalte jedoch entlasten.
Die Rolle der Mehrwertsteuer in der Politik
Die Änderung des Mehrwertsteuersatzes ist ein beliebtes Instrument in der Politik – eingesetzt entweder zur Entlastung von Bürgern in Krisenzeiten oder zum Stopfen von Haushaltslöchern. Auf die meisten Waren gilt in Deutschland ein Satz von 19 Prozent. Der reduzierte Satz von 7 Prozent gilt für Produkte, die dem Gemeinwohl dienen – darunter etwa Grundnahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Obst, Gemüse und Backwaren.
Die letzte Anpassung gab es infolge der Corona-Pandemie: Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie wurde zur Entlastung von Restaurants und Gaststätten von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Nach dem Auslaufen der Sonderregelung galt zwischenzeitlich wieder der reguläre Satz. Seit dem 1. Januar 2026 werden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – erneut dauerhaft mit 7 Prozent besteuert.
Der reduzierte Satz ruft aber auch deshalb immer wieder Debatten hervor, weil die Einteilung nicht einfach nachzuvollziehen ist. So fallen auf Hunde- und Katzenfutter 7 Prozent an, auf Babynahrung aber 19 Prozent. Für Kartoffeln gilt der reduzierte Satz von 7 Prozent, für Süßkartoffeln 19 Prozent.
Was Fuest vorschlägt
Laut Fuest kostet der ermäßigte Mehrwertsteuersatz den Staat jährlich 43,5 Milliarden Euro. „Das sozialpolitische Entlastungsziel könnte aber mit wesentlich weniger Aufwand erreicht werden“, argumentiert er. „Wenn diese Entlastung das eigentliche Ziel ist, könnte man den Haushalten das Geld auch durch direkte Transfers zukommen lassen.“
Fuest schlägt daher vor, den ermäßigten Satz komplett abzuschaffen und 19 Prozent für alle Waren zu verlangen. Nach Rechnung des Ökonomen müsste die ärmere Hälfte der Bevölkerung dann im Schnitt 30 Euro im Monat mehr zahlen. Um das auszugleichen, müsste der Staat lediglich 7,2 Milliarden Euro in die Hand nehmen.
„Belastet würde vor allem die Hälfte der Bevölkerung mit den höheren Einkommen, also mit Bruttoeinkommen über circa 55.000 Euro“, sagte der Ökonom der „Bild“. Nach Abzug der Ausgleichszahlungen blieben dem Staat demnach mehr als 36 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich. „Wichtig ist mir, dass er eine Chance bietet, das Chaos bei der Mehrwertsteuer abzuschaffen, ohne die ärmsten Haushalte mehr zu belasten“, sagte Fuest über seinen Vorschlag.
Warum das jetzt kommt
Die deutschen Staatsfinanzen stehen unter Druck: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) muss in der Haushaltsplanung für die kommenden Jahre Milliardenlücken schließen. Außerdem plant die Koalition eine Reform der Einkommensteuer. Um deren Kosten aufzufangen, prüften Union und SPD auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
„Alle Ausgaben und Steuervergünstigungen müssen auf den Prüfstand“, argumentiert Fuest nun. Hilfen dürften nur denjenigen zugutekommen, die sie auch wirklich brauchten – und das sei bei der ermäßigten Mehrwertsteuer eben nicht der Fall. „Es werden nicht nur Menschen mit niedrigen Einkommen entlastet, sondern alle Konsumenten, und der ermäßigte Satz gilt für viele Güter, nicht nur für Nahrungsmittel. Außerdem profitieren Haushalte umso mehr, je höher ihr Konsum ist“, argumentiert der Ökonom.
Der durch eine Reform entstehende Überschuss von 36,2 Milliarden könnte entweder zur Entlastung des Haushalts genutzt werden – oder zur Senkung des regulären Mehrwertsteuersatzes um zwei Prozentpunkte auf 17 Prozent.
7 Prozent für Speisen gelten seit 2026
Für Gastronomen erhält der Vorstoß durch die aktuelle Steuerregelung eine besondere Bedeutung. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Die Regelung umfasst Speisen, während Getränke weiterhin grundsätzlich mit 19 Prozent besteuert werden.
Von der Steuersenkung profitieren neben Restaurants unter anderem Caterer, Bäckereien, Metzgereien sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Das Bundesfinanzministerium beziffert die damit verbundene jährliche Entlastung der Branche und der Bürger auf insgesamt 3,6 Milliarden Euro.
Sollte der ermäßigte Satz vollständig abgeschafft werden und der Vorschlag von Fuest auch Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen umfassen, würde die Anfang 2026 eingeführte Entlastung wieder entfallen. Für Gastronomen könnte das je nach Preisgestaltung niedrigere Nettoerlöse oder höhere Preise für Gäste bedeuten.
Aus den bislang veröffentlichten Aussagen geht allerdings nicht eindeutig hervor, ob Fuests Modell neben Waren auch sämtliche ermäßigt besteuerten Dienstleistungen erfassen soll. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt nicht vor.
Was die Politik davon hält
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf wies die Forderung von Fuest umgehend zurück. „Wir haben eine ganze Reihe von Menschen, Rentner, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten, die dann alle mehr zahlen müssten“, sagte er im RTL/ntv-"Frühstart".
Für die meisten Menschen bedeute das eine deutliche Preiserhöhung in einer Zeit, in der Bezahlbarkeit ohnehin schon ein Problem sei. „Und dann Preise auch noch über höhere Steuern im Konsum, im Verbrauch weiter zu erhöhen, das ist etwas, was mit uns nicht zu machen sein wird“, sagte der SPD-Politiker.
Wie es im internationalen Vergleich aussieht
Betrachtet man nur den regulären Satz, gehört Deutschland zu den fünf EU-Ländern mit der geringsten Mehrwertsteuer. Die meisten Länder haben jedoch auch reduzierte Sätze – mit Ausnahme von Dänemark, das auf alle Waren einheitlich 25 Prozent erhebt.
Die Mehrwertsteuer-Bandbreite reicht von 2,1 Prozent (niedrigster Satz in Frankreich) bis zu 27 Prozent (regulärer Satz in Ungarn).
(dpa/Bundesministerium der Finanzen/SAKL)