Oktoberfest-Zeltvergabe

Streit um Wiesn-Zelte – Eilantrag beim Verwaltungsgericht

Schottenhamel-Festzelt
Die Vergabe der Wiesn-Festzelte sorgt für Streit: Gastronom Alexander Egger fordert eine Neuprüfung der Zuteilung der Festzelte, u. a. für das Schottenhamel-Festzelt. (Foto: © München Tourismus, B. Roemmelt)
Ein Wirt zieht vor Gericht: Alexander Egger kämpft um ein Zelt auf der Wiesn – und stellt das gesamte Vergabesystem infrage. Was steckt hinter dem Eilantrag?
Mittwoch, 13.05.2026, 15:56 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die Zeltvergabe auf dem Oktoberfest ist jetzt auch ein Fall für die Justiz. Das Verwaltungsgericht München bestätigte einen entsprechenden Eilantrag des Gastronoms Alexander Egger, der sich damit gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt „Schützenlisl“ auf der Oidn Wiesn wendet.

Der Antrag sei am Dienstag eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Vergabekammer verhandelt am Dienstag

Auch gegen die Festzeltvergabe auf dem großen Oktoberfest hat sich Egger gewandt – mit einem Antrag auf Nachprüfung durch die Regierung von Oberbayern. Deren Vergabekammer Südbayern werde sich am 19. Mai in einer mündlichen Verhandlung damit beschäftigen, bestätigte ein Behördensprecher Informationen der „Süddeutschen Zeitung“. Der Termin sei aber nicht öffentlich.

Die Vergabekammer ist zuständig, wenn Betroffene die Vergabe öffentlicher Aufträge überprüfen lassen wollen. 

Vergabesystem auf Prüfstand?

Egger hat bisher ein kleines Wiesn-Zelt betrieben. Medien zufolge ging er bei der Bewerbung um ein großes Zelt leer aus und will nun das gesamte Vergabesystem auf den Prüfstand bringen. Er will erreichen, dass sich die Stadt bei der Zuteilung von vorerst zwei von ihm benannten Festzelten – dem Anzapfzelt Schottenhamel und dem Paulaner-Festzelt – nach europäischem Vergaberecht richten muss. Das würde eine EU-weite Ausschreibung der Plätze bedeuten. 

Egger hatte sich für die ebenfalls traditionsreiche Bräurosl und das Paulaner-Zelt beworben, bekommt aber den Medien zufolge nur wieder seine angestammte Münchner Stubn. Beide Zelte sind Brauerei-Zelte, hier haben die Brauereien das Vorschlagsrecht für den Wirt. 

Kritik von anderen Wirten

Von Wirte-Kollegen gab es dafür Kritik. „Die Vergabepraxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort ist, an dem unser bayerisches Brauchtum gepflegt und unsere Traditionen hochgehalten werden“, sagte etwa der zweite Wirtesprecher und direkt betroffene Wirt Christian Schottenhamel. In dessen Zelt, seit 1867 in Familienhand, wird das Volksfest traditionell vom Oberbürgermeister eröffnet.

Egger: Festzeltvergabe nur „begrenzt transparent“

Egger, der Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH ist, konterte unlängst: „Die Wiesn muss nicht gerettet werden. Aber mehr Chancengleichheit, um an ihrer Tradition partizipieren zu können, würde ihr guttun.“ Ihm liege nichts ferner, als diesem einzigartigen Kulturgut zu schaden.

„Wettbewerb schafft ein günstiges Oktoberfest für alle Besucher, ohne jede Einbuße an Tradition“, so Egger. Er wolle „ein großes Wiesnzelt mit Qualität und Güte“. Sein „Münchner Stubn-Festzelt“ sei stets im Sinne des bayerischen Volksfestcharakters geführt worden. 

Und er hat einen Widerspruch ausgemacht: „Das Oktoberfest wird international als Symbol bayerischer Lebensfreude, Gastfreundschaft und Tradition wahrgenommen. Gleichzeitig ist ausgerechnet die Vergabe der großen Festzelte für Außenstehende nur begrenzt transparent und demokratisch nachvollziehbar.“

(dpa/SAKL)

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