Entscheidung

Gericht gibt grünes Licht für Aufbau der Wiesn-Zelte

Schottenhamel-Zelt
Das Schottenhamel-Zelt kann nach der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts wie geplant für das Oktoberfest 2026 aufgebaut werden. (Foto: © picture alliance / Eibner-Pressefoto | Eibner-Pressefoto/Franz Feiner)
Zelt-Chaos abgewendet: Ein Münchner Wirt kämpft dafür, dass die begehrten Plätze auf dem Oktoberfest europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dadurch hätte sich der Aufbau zweier großer Festzelte verzögern können. Jetzt gibt es eine Entscheidung.
Donnerstag, 18.06.2026, 11:43 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Eilantrag eines Münchner Wirtes ab, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, wie das Gericht mitteilte. 

Die Stadt könne das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle für das Oktoberfest 2026 wie vorgesehen zuteilen, erläuterte das Bayerische Oberste Landesgericht. Am 29. Juni soll der Aufbau der Festhallen starten

Wirt: Zelte nach europäischem Vergaberecht ausschreiben

Wirt Alexander Egger hatte beantragt, die Vergabe-Praxis der Stadt München für die beiden großen Zelte zu prüfen. Aus seiner Sicht muss die Vergabe der Oktoberfest-Zelte, über die die Stadt München entscheidet, nach einem EU-Vergabeverfahren ausgeschrieben werden

Die Vergabekammer Südbayern hatte das zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung legte Egger beim Bayerischen Obersten Landesgericht Rechtsmittel ein – und forderte zusätzlich in einem Eilantrag, dass die Betreiber von Schottenhamel- und Paulaner-Zelt nicht zur Wiesn zugelassen werden dürfen, bis in der Hauptsache über das Vergabeverfahren entschieden wurde. Diese Hauptsache-Entscheidung kann sich aber bis nach dem diesjährigen Oktoberfest hinziehen.

Zu der Frage, ob die Zulassungsverträge für die gastronomischen Großbetriebe für das Oktoberfest 2026 europaweit ausgeschrieben werden müssten, positionierte sich das Gericht vorerst nicht. Diese Frage bedürfe einer weiteren fundierten Prüfung und sei derzeit offen

Allerdings sei die von Egger geforderte europaweite Ausschreibung nach dem europäischen Vergaberecht und der anschließende Aufbau einer großen Festhalle für das Oktoberfest in diesem Jahr aus zeitlichen Gründen objektiv nicht mehr möglich. Das Gericht traf seine Entscheidung daher vor allem mit Blick auf die Zeit. Die Wiesn beginnt am 19. September. 

Was, wenn das Gericht dem Wirt jetzt recht gegeben hätte?

Hätte Egger beim Zulassungsverbot für Paulaner- und Schottenhamel-Zelt vor der Hauptsache-Entscheidung Recht bekommen, wären die Auswirkungen massiv gewesen. Womöglich wären die Plätze der beiden Zelte leer geblieben. Und: Wo, wenn das Schottenhamel-Zelt nicht steht, hätte der Oberbürgermeister das erste Fass anzapfen und das Fest eröffnen sollen? 

Was Egger davon gehabt hätte, ist nicht klar. Dass die Zeit für eine Vergabe nach EU-Recht samt aller Vorbereitungen für den Betrieb eines großen Zeltes in diesem Jahr nicht mehr gereicht hätte, war an sich absehbar. 

Wirt will „gleichberechtigte Chance“

Egger hatte bereits vor Verkündung der Gerichtsentscheidung angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gehen zu wollen. „Wir wollen, dass die Stadt München die begehrten Festzeltplätze künftig nach transparenten, objektiven und fairen Kriterien vergibt und damit allen leistungsfähigen Bewerbern eine reelle und gleichberechtigte Chance auf ein großes Festzelt eröffnet“, ließ Egger mitteilen. 

Der Wirt und Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH betont: Ziel sei es nicht gewesen, das Oktoberfest 2026 zu verhindern, den Aufbau von Festzelten zu blockieren oder einzelne Festwirte persönlich anzugreifen. Gegenstand des Verfahrens sei allein die grundsätzliche Frage, nach welchen rechtlichen Maßstäben die Standplätze für große Festzelte vergeben werden müssen.

"Wir akzeptieren, dass die gebotene Veränderung für das Oktoberfest
2026 aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar ist", sagte Egger laut Mitteilung. „An unserem eigentlichen Anliegen hat sich jedoch nichts geändert: Wir möchten eine gerichtliche Klärung, damit die begehrten Festzeltplätze künftig unter Wahrung der traditionellen Aspekte in einem transparenten, objektiv nachvollziehbaren und chancengleichen Verfahren vergeben werden.“

Er betreibt auf der Wiesn ein kleines Zelt; möchte aber ein großes, hatte sich dafür aber vergeblich beworben. Ob er bei einem europäischen Vergabeverfahren bessere Chancen auf ein großes Zelt hätte, steht in den Sternen. Er hätte womöglich noch mehr Konkurrenz von Betreibern großer Zelte, die dafür mehr Erfahrung vorweisen könnten als er. 

„Er hat nichts davon, richtet aber einen Riesen-Schaden an“, sagte Wiesn-Wirte-Sprecher Peter Inselkammer kürzlich. Egger hat sich in der Wirtegemeinschaft nicht unbedingt Freunde gemacht. 

Stadt München und Festleitung erleichtert

Die Stadt will bei ihrem Zulassungsverfahren bleiben. Es gehe um den Erhalt der gewachsenen Tradition, hieß es stets. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) unterstreicht, das Oktoberfest sei ein Münchner und bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger, weltweit einzigartiger Tradition und über Generationen gewachsener Festkultur. „Diese Werte zu bewahren, ist entscheidend für ihre internationale Strahlkraft und ihre Beliebtheit bei den Münchnern.“

Der juristischen Klärung in der Hauptsache sehe die Stadt gelassen entgegen, nachdem die Vergabekammer in erster Instanz das Zulassungsverfahren bestätigt habe, sagte Krause. „Als Stadt München werden wir weiter alles tun, um den Schutz unserer kulturellen Identität zu bewahren.“

Die aktuelle Gerichtsentscheidung zu den Wiesn-Zelten begrüßt der Oberbürgermeister Münchens. „Die Wiesn 2026 kann wie gewohnt stattfinden“, kommentierte Krause. „Ich bin erleichtert und freue mich sehr über die Entscheidung. Damit haben alle Wirte nun Planungssicherheit.“

Der Wirtschaftsreferent und Festleiter Christian Scharpf (SPD) sprach von einer „sehr guten Nachricht für München“. Nun stehe dem rechtzeitigen Wiesn-Aufbau ab dem 29. Juni nichts mehr im Wege. Vor allem freue er sich „für die Zigtausenden Wiesn-Besucher, die Besuche im Schottenhamel-Zelt und im Paulaner-Zelt geplant hatten, für die das Gericht nunmehr den Weg freigemacht hat“.

Auch die Wirte zweigten sich erleichtert. „Damit ist die Wiesn 2026 gesichert. Der Aufbau kann starten, darüber sind wir sehr glücklich“, sagte Christian Schottenhamel.

Dehoga: „Diese Entscheidung bringt endlich Planungssicherheit“

Auch der Dehoga Bayern begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den Eilantrag von Alexander Egger abzulehnen. „Die Entscheidung im Eilverfahren ist rechtskräftig und schafft die dringend benötigte Planungssicherheit für das Oktoberfest 2026“, heißt es von dem Verband. 

Für das bayerische Gastgewerbe und die Wiesnfamilie sei dies weit mehr als ein juristischer Erfolg: „Es ist ein klares Bekenntnis zur besonderen Identität des Oktoberfests als Münchner und bayerisches Volksfest“, erklärt der Dehoga Bayern in einer offiziellen Presseaussendung.

Die Wiesn stehe seit über 200 Jahren für Regionalität, Tradition, Gastfreundschaft, Brauchtum und bayerische Lebensfreude. Sie sei kein beliebig austauschbares Großereignis, sondern Ausdruck bayerischer Kultur und Lebensart.

„Heute ist ein sehr guter Tag, freut sich „Dehoga Bayern“-Präsidentin Angela Inselkammer. „Diese Entscheidung ermöglicht die Durchführung der Wiesn. Die Wiesn ist weltweit einzigartig. Sie ist tief mit München und Bayern verwurzelt. Das Oktoberfest bleibt ein Fest der Regionalität, der Gastfreundschaft und der bayerischen Lebensfreude.“

„Dehoga Bayern“-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert ergänzt: „Diese Entscheidung bringt endlich Planungssicherheit für Festwirte, Schausteller, Beschäftigte und Gäste aus aller Welt. Zugleich ist sie ein starkes Signal für den Erhalt unserer Festkultur. Die Stärke der Wiesn liegt in ihrer Authentizität und regionalen Verankerung. Genau das macht ihre internationale Strahlkraft aus.“

(dpa/Dehoga Bayern/SAKL)

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