Aktuelles zum Infektionsschutz

Corona-Regeln in Bayern bleiben noch

In Bayern bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht. Sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Berlin in dieser Woche wie bisher vorgesehen beschlossen werden, entfallen jedoch auch in Bayern ab dem 19. März etwa Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen.
Dienstag, 15.03.2022, 13:07 Uhr, Autor: Karoline Giokas
In Bayern bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht. ( Foto © Vladimir Vladimirov via Getty Images)

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sollen an diesem Wochenende eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen u. a. nur Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr. Die Länder können allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Und: Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss wieder strengere Regeln einführen – wobei viele der bislang möglichen Maßnahmen dann ausgeschlossen sind.

Klar ist nach dem bayerischen Kabinettsbeschluss nun, dass es bis zum 2. April bei den bisher gültigen Zugangsbeschränkungen (nur für Geimpfte/Genesene/Getestete) bleibt, also etwa 2G im Freizeitbereich, 2G plus in Discos oder 3G in Gaststätten und Hotels. Sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Berlin in dieser Woche wie bisher vorgesehen beschlossen werden, entfallen auch in Bayern ab dem 19. März etwa Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregelungen für Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten und das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern.

(dpa/KG)

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