Nachtportier klaut Luxusauto und fährt es zu Schrott
In Nürnberg war dem Nachtportier eines Fünf-Sterne-Hotels scheinbar während der Schicht langweilig. Da nahm er sich kurzerhand den Autoschlüssel eines Gastes – für einen Audi A8 – um damit eine heimliche Spritztour zu unternehmen. Einzige Schwierigkeit dabei: Der Hotelangestellte besaß nicht mal einen Führerschein. Da war der Unfall natürlich vorprogrammiert. Der Gast, welcher in der Nacht vom 3. auf den 4. Mai gegen 1:30 Uhr in das Sheraton Charlton Hotel eingecheckt war, staunte nicht schlecht, als er mitten in der Nacht von der Polizei geweckt wurde. Der Gesamtschaden wurde auf 9362,54 Euro festgelegt. Der Nachtportier war direkt nach dem Unfall geflohen.
Nun ist der Fall wieder aktuell, denn das Oberlandesgericht Nürnberg hat zu entscheiden, wer für den kaputten Audi A8 zahlen muss: Der Halter des Audi, der Nachtportier, das Hotel oder beide? Die Klage erhob der Autoverleih Europcar, denn der Wagen war nur geliehen. In erster Instanz wurde der Portier bereits dazu verurteilt, für den Schaden aufzukommen, die Klage von Europcar wurde hingegen abgewiesen.
Nun ist zu klären, ob das Hotel für das Vergehen seines Angestellten haften muss. Da es sich bei dem Nachtportier lediglich um einen Leiharbeiter handelte, sei dieser aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten jedoch weder weisungsgebunden, noch sozial abhängig. So gesehen, haftet das Hotel nicht für die nächtliche Spritztour. Gegen diese Entscheidung legte Europcar Berufung ein und hatte beim OLG-Senat auch Erfolg damit. Wenn ein Nachtportier in einem Hotel einen Autoschlüssel entgegen nimmt, entgegen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, muss dieser auf den Schlüssel aufpassen. (Nordbayern.de/MJ)