Prozess gestartet: Ist Schuhbeck Steuersünder oder Opfer?
Es geht vor dem Landgericht München I um viel für den bekannten Gastronom, der schon die Beatles bekochte, Angela Merkel und die Queen. „Eine Haftstrafe würde ihren Mandanten ruinieren“, dies hätten seine Anwälte dem Gericht in einem Vorgespräch gesagt, führte die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner aus.
Doch eine solche steht im Raum und könnte Schuhbeck im Falle einer Verurteilung drohen. Denn die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagt. Mehr als 2,3 Millionen Euro sollen es laut Anklagebehörde sein. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht eine Haftstrafe ohne Bewährung in der Regel schon ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer.
Verschleierungsprogramm zur Steuerhinterziehung
Der Gastronom soll in zwei seiner Restaurants Einnahmen abgezweigt und auf diese Weise hohe Beträge am Fiskus vorbeigeschleust haben – in einem davon mit Hilfe eines eigens dafür entwickelten Computersystems. So sagt es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, die ihm 25 Fälle von Steuerhinterziehung zwischen 2009 und 2016 vorwirft.
Der Mann, der zugibt, ein solches Verschleierungsprogramm entwickelt zu haben, steht gemeinsam mit Schuhbeck vor Gericht und wird der Beihilfe zur Steuerhinterziehung beschuldigt. Über seine Anwältin legte der Ex-Mitarbeiter ein umfassendes Geständnis ab – und belastetet damit seinen früheren Chef. Er gab an, Schuhbeck habe ihn beauftragt, das Tool zu entwickeln. Auf einem USB-Stick sei es gespeichert gewesen und diesen habe er Schuhbeck gegeben.
Der IT-Experte ist somit nicht nur Angeklagter, sondern auch Kronzeuge in diesem Verfahren. Er sagt, er habe das Tool entwickelt, weil Schuhbeck ihn darum gebeten, und weil er in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm gestanden habe.
Anwälte zweifeln Vorwürfe an
Schuhbecks Anwälte aber sehen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten „Zweifel und Ungereimtheiten“. Anwalt Sascha König sagt: „Möglicherweise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde.“
Die Verteidigung deutet also in ihrer Eingangserklärung auf die Möglichkeit hin, dass es jemand anders gewesen sein könnte, der in die Kassen von zwei seiner Münchner Restaurants gegriffen hat – und nicht der Chef selbst. Der sei an einigen der fraglichen Tattage beispielsweise gar nicht in Deutschland gewesen, betonen König und sein Kollege Markus Gotzens. Und wo die Millionen in bar geblieben sind, die abgezweigt wurden, das sei völlig unklar. „Die Ermittlungen haben mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet“, sagt König nach der Verhandlung – Nachfragen der Journalisten lässt er nicht zu.