Das Gastro Grundgesetz Vol.1

Ein grimmiger Kellner hält ein Tablett
Nichts ist in der Gastronomie und Hotellerie so sicher wie die folgenden Gesetzespunkte! In unserem ersten Teil der Gastro Grundgesetz-Reihe haben wir die Gesetze Nummer 1 bis 9 für Sie zusammengetragen.
Dienstag, 06.11.2018, 17:04 Uhr, Autor: Geoffrey Goldsworthy

Die Gesetze 1 bis 9 lauten:

Gastro-Gesetz 1:
Immer, wenn du nicht damit rechnest, brennt der Laden.

Gastro-Gesetz 2:
Nach „Wir feiern die ganze Nacht“ folgt meist harter Dienst!

Gastro-Gesetz 3:
Neue Gäste kommen immer, wenn …
1. du gerade Zeit hättest eine zu rauchen
2. dein Persoessen gerade angekommen ist
3. du auf Toilette musst

Gastro-Gesetz 4:
1. Die Fachkraft hat immer Recht.
2. Hat die Fachkraft etwas Falsches gesagt und der Azubi macht dies, tritt automatisch Punkt 1 in Kraft!

Gastro-Gesetz 5:
Da stehst du am Tisch, den Arm voller Essen. Plötzlich weiß keiner mehr, was er bestellt hat!

Gastro-Gesetz 6:
Ein Gericht verkauft sich am besten, wenn man dem Service mitteilt, dass es aus ist!

Gastro-Gesetz 7:
Mit: „Aber ich kenne den Chef persönlich!“ will uns der potentielle Gast sagen: „Mir ist bewusst, dass ich vergessen habe zu reservieren, aber ich will verdammt nochmal einen Tisch!“

Gastro-Gesetz 8:
Nimm dir nichts vor, dann kommst du pünktlich raus!

Gastro-Gesetz 9:
Technische Probleme größeren Ausmaßes ereignen sich grundsätzlich immer am Wochenende!

Hier geht es zu Teil 2

Zurück zur Startseite