Onlinebuchungen

Mehr Preis-Spielraum für Hotels

Reinhold Mitterlehner spricht zu Reportern
© APA/HERBERT NEUBAUER
Ab 2017 können Buchungsplattformen von den bei ihnen angebotenen österreichischen Hotels keine Bestpreisklauseln mehr einfordern, die Beherbergungsbetriebe können selbstständig günstigere Tarife anbieten.
Donnerstag, 10.11.2016, 14:10 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Diese neue Regelung, die der Nationalrat einstimmig beschlossen hat, wird von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner Bild) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt. Die von Mitterlehner gestartete Gesetzesnovelle werde die unternehmerische Freiheit von Hoteliers stärken, ist der Wirtschaftsminister laut einer Aussendung überzeugt. Künftig dürfen sie ihre Preise und Konditionen selbst gestalten und auch auf der eigenen Homepage günstiger anbieten als auf Buchungsplattformen. „Das unterstützt den fairen Wettbewerb“, kommentiert er die Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie des Preisauszeichnungsgesetzes. Die Novelle soll noch heuer in Kraft treten. Weiters wird die bisherige Preisauszeichnungspflicht in jedem Zimmer entfallen, es sind nur mehr die Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich einsehbar zur Verfügung zu stellen.

Auch die Fachvertreter begrüßen die Neuregelung. Ab Jahresbeginn 2017 können Online-Plattformen wie booking.com, Expedia oder HRS den Hotels nun weder Preise noch Bedingungen diktieren. „Nun sehen wir wieder positiv in Richtung einer zukünftigen Partnerschaft, denn es steht außer Frage, dass Buchungsplattformen wichtige Partner im weltweiten Vertrieb sind“, so Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus, und Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie, in der WKÖ, in einer Aussendung.

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