Fleischersatzprodukte

EU erlaubt weiter „Veggie-Burger“ und „Tofu-Wurst“

Veggie-Burger mit Gemüse und pflanzlichen Zutaten als Beispiel für Fleischalternativen
Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ bleiben nach dem EU-Kompromiss weiterhin erlaubt. (Foto: © Magdalena Bujak)
Nach monatelangem Streit gibt es eine Einigung zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen. Einige Bezeichnungen bleiben erlaubt, andere sollen künftig tabu sein.
Montag, 09.03.2026, 07:53 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Nach monatelangem Streit hat sich die EU auf neue Regeln für die Bezeichnung pflanzlicher Fleischalternativen geeinigt. Die ursprünglich diskutierten weitreichenden Verbote wurden deutlich abgeschwächt. Begriffe wie „Veggie-Burger“, „Veggie-Schnitzel“ oder „Tofu-Wurst“ dürfen weiterhin verwendet werden.

Bundesernährungsminister Alois Rainer bewertet den Kompromiss jedoch ambivalent. „Es ist gut, dass das Veggie-Schnitzel-Verbot vom Tisch ist“, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Die Verbraucher sind schlau und mündig. Sie wissen längst, dass im Veggie-Schnitzel kein Fleisch ist.“

Einige Begriffe bleiben künftig tabu

Ganz ohne Einschränkungen bleibt die neue Regelung allerdings nicht. Nach der Einigung zwischen EU-Staaten und Europaparlament sollen künftig bestimmte Bezeichnungen für pflanzliche Produkte nicht mehr erlaubt sein.

Tabu sein sollen Begriffe, die sich direkt auf Tierarten oder bestimmte Fleischstücke beziehen. Dazu zählen etwa Bezeichnungen wie Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck. Auch Namen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „Tofu-Rippchen“ sollen künftig nicht mehr zulässig sein.

Kritik am bürokratischen Aufwand

Rainer sieht deshalb neben positiven auch kritische Aspekte. „Wir hätten uns gewünscht, dass diesbezüglich gar keine Neuregelung kommt“, sagte der Minister. „Der Kompromiss bedeutet für die Branche unnötigen Mehraufwand.“

Der CSU-Politiker hatte sich bereits zuvor gegen ein mögliches Verbot von Begriffen wie „Veggie-Burger“ ausgesprochen. „Für die Unternehmen wäre der bürokratische Aufwand für die Umstellung immens gewesen. Ich habe von Anfang an gesagt, so eine Entscheidung hätte man vor zehn Jahren treffen müssen.“

Signal für den Markt pflanzlicher Produkte

Auch aus der SPD-Bundestagsfraktion kommt Zustimmung für die abgeschwächte Regelung. Svenja Stadler sieht darin ein wichtiges Signal für die Branche. „Das ist ein wichtiges Signal für den deutschen Markt. Deutschland ist der größte Markt Europas für pflanzliche Alternativprodukte, die Branche sollte nicht durch Verbote behindert und gebremst werden.“

Sie verweist zudem auf das wirtschaftliche Potenzial des Marktes für Fleischalternativen. Laut Prognosen könne dieser Bereich bis 2045 eine Wertschöpfung von bis zu 65 Milliarden Euro und rund 250.000 Arbeitsplätze schaffen.

Verbraucher können Produkte unterscheiden

Stadler kritisierte die ursprünglichen Verbotspläne der EU deutlich. Studien zeigten, dass Verbraucher problemlos zwischen tierischen und pflanzlichen Produkten unterscheiden könnten. „Das Gegenteil ist der Fall. Studien aus Deutschland und anderen europäischen Staaten zeigen eindeutig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gut zwischen tierischen und pflanzlichen Produkten unterscheiden können.“

Die neue Einigung sehe daher lediglich ein deutlich abgeschwächtes Verbot vor. „Veggie-Burger,-Schnitzel und Tofu-Wurst bleiben also, während eine ‚vegane Gänsekeule‘ künftig nicht mehr so heißen darf“, so Stadler.

(dpa/ Presseportal/ SAHO)

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