Betrug

Vier Jahre Haft und 500.000 Euro Strafe für Champagner-Fälscher

Champagner
Als Champagner darf nur Schaumwein bezeichnet werden, der aus handgelesenen Trauben aus der Champagner hergestellt wurde. (Foto: © barmalini/stock.adobe.com)
Bei Champagner kennen die Franzosen keinen Spaß: Ein Winzer aus der Champagne versetzte spanischen Wein mit Kohlensäure und Aroma. Anschließend verkaufte er es als Champagner. Dafür muss er nun ins Gefängnis. 
Mittwoch, 03.09.2025, 13:41 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Vier Jahre Haft, davon zweieinhalb Jahre auf Bewährung, und insgesamt eine halbe Million Euro Schadenersatz – so lautet das Urteil gegen Didier Chopin. Der Winzer aus der Champagne hatte in den Jahren 2022 und 2023 Hunderttausende Flaschen gefälschten Champagner verkauft.

Champagner darf nur aus handgelesenen Trauben aus dem entsprechenden Anbaugebiet hergestellt werden. Anschließend gärt er in der Flasche. Die französische Bezeichnung „Champagner“ ist dabei geschützt.

Didier Chopin mischte jedoch günstige Weine aus Spanien und der Ardèche-Region mit Aromen, Zucker und Kohlensäure. Vertrieben hatte der 56-Jährige den gefälschten Schaumwein dabei unter seinen Namen als „Champagne Didier Chopin“ und unter rund 100 weiteren Markennamen.

Whistleblowerin geht von 1,5 Millionen Flaschen aus

Wie viele der gefälschten Champagner-Flaschen genau verkauft wurden, ist unklar. Wegen der betrügerischen Buchführung lasse sich die genaue Anzahl der in Frankreich und im Ausland verkauften Flaschen nicht mehr nachvollziehen, bedauert Diane De Valbray, Anwältin des Champagner-Verbandes.

Die Leiterin einer Produktionsstätte von Chopins Firma, die sich als Whistleblowerin an die Behörden gewandt hatte, geht von fast 1,5 Millionen betroffener Flaschen aus. Die noch übrigen Chargen sollen laut „Le Parisien“ vernichtet werden.

„Ich bin ruiniert“

„Ich habe einen Fehler gemacht, ich bin ruiniert“, sagte Chopin am Ende des Prozesses am Dienstag in Reims (Frankreich). Seine Frau Karine war ebenfalls an dem Geschäft beteiligt. Sie wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Ehepaar muss zudem insgesamt 500.000 Euro Strafe zahlen und erhielt Berufsverbot. So wurde es Didier und Karine Chopin verboten, ein Unternehmen zu leiten. Zudem dürfen sie fünf Jahre lang keine Tätigkeit im Zusammenhang mit Champagner ausüben. Der zollrechtliche Aspekt des Falls um den Export gefälschten Champagners wurde auf den 3. Februar 2026 verschoben.

(20min.ch/SAKL)

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