Weinrecht

Verband wünscht sich klare Vorgaben zu Rebsorten

Weinflaschen
Das im November 2020 verabschiedete Weingesetz passt das deutsche Recht den seit 2012 in der EU geltenden Bestimmungen an. (Foto: © lightpoet/stock.adobe.com)
Deutschland hat das Herkunftsprinzip zur Grundlage der Qualitätseinstufung von Wein gemacht. Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter sieht in dem neuen Weinrecht aber nur einen ersten Schritt, dem weitere folgen sollten. 
Samstag, 04.09.2021, 10:28 Uhr, Autor: Martina Kalus

Das neue Weinrecht ist nach Auffassung des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) nur ein erster Reformschritt, dem weitere folgen sollten. Als eines der letzten Weinanbauländer habe jetzt auch Deutschland endlich das Herkunftsprinzip zur Grundlage der Qualitätseinstufung von Wein gemacht, sagte VDP-Präsident Steffen Christmann. „Aber wir hätten uns ein viel stringenteres System gewünscht.

Das im November 2020 verabschiedete Weingesetz passt das deutsche Recht den seit 2012 in der EU geltenden Bestimmungen an. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen „geschützten Ursprungsbezeichnungen“ (g.U.)  und den weiter gefassten „geschützten geografischen Angaben“ (g.g.A.). Bei Qualitätsweinen folgen die Bezeichnungen nun der zuerst vom VDP eingeführten Unterscheidung von Gutswein, Ortswein, Lagenwein und der damit einhergehenden höheren Qualität.

„In Deutschland sind wir noch weit davon entfernt, dass man weiß, was einen im Glas erwartet“, sagte Christmann der Deutschen Presse-Agentur. Das sei bei französischen Weinen anders. So könne man bei einem Wein mit der Herkunftsbezeichnung Sancerre sicher sein, einen leichten Rotwein oder Rosé der Rebsorte Pinot Noir (Spätburgunder) zu bekommen oder aber einen fruchtigen Weißwein der Rebsorte Sauvignon Blanc.

Vorgaben zu Rebsorten sollten folgen

Der Einführung der Herkunftspyramide sollten nun auch klare Vorgaben zu Rebsorten und Höchsterträgen je Hektar folgen, sagte Christmann. Ein hochwertiger Moselwein könnte dann immer mit einem Riesling verbunden werden, was die Exportchancen verbessere. Hingegen sollten Weine aus Rebsorten wie Müller-Thurgau, Dornfelder oder Portugieser ähnlich wie in Frankreich nur noch als Landweine vermarktet werden. „Ein Dornfelder mit relativ hohen Hektarerträgen wird immer ein einfacher, leichter Tischwein sein.“ Und bei Riesling oder Spätburgunder gebe es von Natur aus geringere Hektarerträge.

Zu einer ersten Verkostung der „Großen Gewächse“, der neu abgefüllten, trockenen VDP-Spitzenweine vergangener Jahrgänge, erklärte der Verband: „Zunehmend entscheiden sich manche VDP-Weingüter zu einem „Late Release“ und halten ihre Weine noch ein, zwei oder gar fünf Jahre zurück, bevor sie sie der Öffentlichkeit präsentieren.“ Von den 430 Weinen der VDP-„Vorpremiere“ in Wiesbaden, unter ihnen zumeist Weißweine des Jahrgangs 2020 und Rotweine des Jahrgangs 2019, hatte der Riesling einen Anteil von 58 Prozent, der Spätburgunder von 21 Prozent.

Aussichten auf den Jahrgang 2021

Zu den Aussichten auf den Jahrgang 2021 sagte Christmann mit Blick auf das eigene Weingut in Gimmeldingen in der Pfalz: „Wir sind im Moment durchaus hoffnungsfroh.“ Ähnlich wie 2008, 2010 oder 2013 biete der neue Jahrgang die Chance für säurebetonte, frische Weißweine. Bei Rotweinen sei es noch zu früh für eine Einschätzung. „Wir wissen als Winzer, dass die nächsten Wochen bis Anfang Oktober entscheidend sein werden.“

(dpa/MK)

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