Absatzförderung

Kabinett beschließt neues Weingesetz

Ein Regal voller Weinflaschen
Mittels eines neu beschlossenen Weingesetzes sollen die deutschen Marktanteile an Winzerprodukten deutlich erhöht werden. (©lightpoet/stock.adobe.com)
Das Bundeskabinett hat dieser Tage die Änderung des Weingesetzes der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen.
Donnerstag, 20.08.2020, 14:47 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Neuregelung des deutschen Weingesetzes soll laut Ernährungsministerium dazu führen, dass die deutschen Winzer ihren Absatz wieder steigern können und bessere Erlöse erzielen. Denn Deutschland partizipierte derzeit nicht am grundsätzlichen Wachstum innerhalb der Europäischen Union, wie die aktuellen Exportzahlen zeigen würden.

„Mehr Klarheit und Orientierung im Weinregal“

Bundesministerin Julia Klöckner ließ dazu verlauten: „Mit der Änderung des Weingesetzes wollen wir dazu beitragen, die Marktanteile wieder auszubauen – national wie international. Dabei steigen wir ein in ein neues System des Weinrechts, setzen auf eine stärkere Herkunftsprofilierung der Weine. Dieses System ist international sehr erfolgreich und bietet auch den Verbrauchern mehr Klarheit und Orientierung am Weinregal. Zudem begrenzen wir die Zahl der Neupflanzungen und stellen mehr Geld für die Absatzförderung zur Verfügung. Diese Maßnahmen sollen beitragen zu einer Marktbalance, mehr Wertschöpfung und besseren Vermarktungschancen für unsere heimischen Winzer.“

Die Kernpunkte der Novelle im Einzelnen:

  • Das deutsche Qualitätsweinsystem soll stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden.
  • Begrenzung der Neuanpflanzungen: Die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen von Weinreben wird auf jährlich 0,3 Prozent beschränkt.
  • Verbesserte Absatzförderung, Stärkung des Marketings: Die Mittel für die Absatzförderung werden um 500.000 Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt.
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