Gesundheits-Sparpaket

Zuckersteuer soll kommen – Folgen für die Gastro

Gläser mit Softdrink
Die geplante Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke wie Cola könnte ab 2028 auch in Gastronomie und Hotellerie für steigende Einkaufspreise sorgen. (Foto: © New Africa/stock.adobe.com)
Das Bundeskabinett hat ein Gesundheits-Sparpaket auf den Weg gebracht. Damit rückt auch eine Zuckersteuer auf gesüßte Getränke näher – mit möglichen Auswirkungen auf das Gastgewerbe.
Mittwoch, 29.04.2026, 13:12 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Das Bundeskabinett hat die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg gebracht. Damit will die Koalition die steigenden Gesundheitsausgaben dämpfen und dadurch neue Beitragssprünge für Millionen gesetzlich Versicherte abwenden. Ziel ist es, die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Damit soll eine erwartete Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro geschlossen und ein Anstieg der Zusatzbeiträge verhindert werden.

Das Gesundheits-Sparpaket sieht auch eine mögliche Zuckersteuer vor. Kommen soll diese 2028 über ein separates Gesetz. Ziel ist es, Anreize für einen geringeren Zuckerkonsum zu schaffen und gesundheitlichen Risiken wie Übergewicht und Diabetes entgegenzuwirken. Die Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro im Jahr sollen den gesetzlichen Kassen zukommen. 

Die Zuckerabgabe soll dabei auf zuckergesüßte Getränke wie Limonaden und Colas anfallen. Für Gastronomie und Hotellerie rückt damit ein Thema in den Fokus, das langfristig Auswirkungen auf Einkauf, Preise und Angebotsstruktur solcher Getränke haben dürfte.

Die Unionsfraktion meldete jedoch noch Vorbehalte an. „Das wird bei uns eine große Diskussion geben, das geht nicht einfach durch“, sagte Haushaltsexperte Christian Haase (CDU) der „Bild“.

Auswirkungen auf Einkauf und Preise

Sollte die Abgabe wie geplant kommen, ist davon auszugehen, dass Hersteller die zusätzlichen Kosten zumindest teilweise weitergeben. Das würde die Einkaufspreise für Softdrinks erhöhen – sowohl bei Flaschenware als auch im Postmix-Bereich.

Für gastronomische Betriebe bedeutet das steigende Wareneinsätze im Getränkebereich. Sie müssten somit entscheiden, ob sie die Mehrkosten über höhere Verkaufspreise an Gäste weitergeben oder über geringere Margen abfedern. Auch wenn die Steuer erst für 2028 geplant ist, sollten sich Betriebe frühzeitig mit den möglichen Auswirkungen auseinandersetzen.

Veränderungen im Getränkeangebot

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Abgaben das Nachfrageverhalten verändern können. Angebot und Nachfrage könnten sich somit verschieben.

Zuckerreduzierte oder zuckerfreie Getränke gewinnen dann an Bedeutung, während klassische Softdrinks an Attraktivität verlieren könnten. Auch alkoholfreie Alternativen oder hausgemachte Getränke könnten stärker in den Fokus rücken. Für die Gastronomie könnte dies Anpassungen im Sortiment erforderlich machen.

Was jetzt entscheidend ist

Kurzfristig hat das Gesundheits-Sparparket der Koalition zwar keine direkten Auswirkungen auf gastgewerbliche Betriebe, mittel- bis langfristig könnte jedoch vor allem die geplante Zuckersteuer in die Kalkulation eingreifen. Für das Gastgewerbe ist es daher entscheidend, Entwicklungen zu beobachten, das Sortiment strategisch überprüfen und Preisgestaltung langfristig vorzubereiten.

Neben steigenden Einkaufspreisen bei Getränken könnten auch indirekte Effekte eine Rolle spielen. Höhere Zuzahlungen und Belastungen für Versicherte könnten die Kaufkraft beeinflussen und damit auch die Nachfrage im Gastgewerbe.

Die weitere politische Entwicklung bleibt entscheidend – insbesondere, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung die Zuckersteuer tatsächlich umgesetzt wird.

(dpa/SAKL)

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