Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro
Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger hervor. Heute liegt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze bei 556 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Mindestlohnerhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.
Der Mindestlohn steigt Anfang kommenden Jahres von 12,82 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro. Der Mindestlohn gilt auch bei Minijobs. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten in der Mindestlohnkommission lange um die nächsten Erhöhungsschritte gerungen.
Warum Minijobs?
Minijobs ermöglichen einen flexiblen Verdienst, ohne dass sämtliche Steuern und Sozialbeiträge wie bei regulären Jobs anfallen. Sie sind besonders bei Studenten, Rentnern und Berufstätigen beliebt, die flexibel dazuverdienen möchten.
Für die Beurteilung, ob ein Minijob vorliegt, ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ausschlaggebend. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung nächstes Jahr 603 Euro nicht übersteigen. Die Jahresentgeltgrenze liegt bei maximal 7.236 Euro.
Was bedeutet die neue Minijob-Grenze für Gastronomie & Hotellerie?
Für Betriebe in Gastronomie und Hotellerie schafft die höhere Minijob-Grenze vor allem finanziellen Spielraum – allerdings ohne dass sich die maximal zulässige monatliche Stundenzahl ändert. Diese bleibt weiterhin bei rund 43,37 Arbeitsstunden pro Monat, da sie sich am Mindestlohn orientiert.
Wichtig für Arbeitgeber: Es geht also nicht darum, Minijobber künftig länger einzusetzen, sondern dass sie für dieselbe Stundenanzahl mehr verdienen dürfen. Für viele Beschäftigte – etwa Studierende, Rentner oder Nebenjobber aus dem Hauptberuf – macht das den Minijob attraktiver, während Betriebe zugleich mehr Flexibilität haben, was unregelmäßige Arbeitsanfragen und Spitzenzeiten angeht.
(dpa/SAHO)